Keine Bedenken

Menschenrechtsgericht billigt Gefährder-Abschiebung

  • Lesedauer: 1 Min.

Straßburg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Abschiebung eines mutmaßlichen islamistischen Gefährders von Deutschland nach Russland gebilligt. Das Straßburger Gericht erklärte am Donnerstag eine Beschwerde gegen den Abschiebungsbescheid für unzulässig. Diese Entscheidung ist endgültig. Bei dem Kläger handelt es sich um den 18 Jahre alten Russen Izmulla A., der in Dagestan geboren und in Deutschland aufgewachsen ist. Im März wurde er in Bremen in Abschiebehaft genommen, gemeinsam mit einem 36 Jahre alten Algerier. Die niedersächsischen Behörden verdächtigten die Männer, einen Terroranschlag vorbereitet zu haben.

Der 18-Jährige legte in Deutschland vergeblich Beschwerde gegen seine Abschiebung ein. Im Juli 2017 lehnte das Bundesverwaltungsgericht einen Eilantrag des Beschwerdeführers ab. Der junge Mann wandte sich danach an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Dieser wies Deutschland im Juli zunächst an, die Abschiebung auszusetzen. Im August wurde diese Anordnung aufgehoben, der 18-jährige wurde daraufhin nach Russland abgeschoben. AFP/nd

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