Angst vor Stau oder Bleifuß auf Gaspedal

Kabarettist scheitert mit Klage gegen Gebühr für Toiletten an Autobahnen

  • Jens Albes, Koblenz
  • Lesedauer: 3 Min.

Haben Richter weniger Humor als Kabarettist und Liedermacher Rainald Grebe (46, »Brandenburg«)? Er will auf Raststätten an der Autobahn keine 70 Cent fürs Pinkeln berappen. Deshalb hat er das Land Rheinland-Pfalz verklagt. Hochernst, spitzfindig und paragrafenreich geht es am 17. November in mündlicher Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Koblenz um das alltägliche Pipi-Bedürfnis aller Menschen. Nun befinden die Richter nüchtern: »Die Klage blieb ohne Erfolg.«

Nach Einschätzung von Grebes Anwalt Oliver Ganseforth hat bundesweit noch kein solcher Fall ein Gericht beschäftigt. Der Kabarettist wohne zwar nicht in Rheinland-Pfalz, habe sich dieses Land aber ausgesucht, weil dessen Gaststättenverordnung eine kostenlose Toilettennutzung vorschreibe. Dagegen verstoße die Gebühr für stille Örtchen an Autobahnen - und auch gegen das Prinzip der Daseinsvorsorge, die eine Grundversorgung der Bürger vorsehe. Ein Vertrag mit dem Unternehmen Tank & Rast halte ausdrücklich die Bemühungen um kostenlose Toiletten der Tochtergesellschaft Sanifair fest.

Das Gericht verweist dagegen in seinem am Montag bekanntgegebenen Urteil auf die 43 kostenlosen Toiletten auf Autobahnparkplätzen in Rheinland-Pfalz. Grebe habe sich mit diesem Land auch den falschen Adressaten seiner Klage ausgesucht. Denn es sei der Bund, der 1998 den inzwischen wieder gekündigten Rahmenvertrag mit Tank & Rast geschlossen habe - einen Rechtsanspruch auf kostenlose Toiletten an Autobahnen gibt es laut Urteil weiterhin nicht. Zudem sei auch die Daseinsvorsorge nicht immer kostenlos.

Ganseforth hat in der mündlichen Verhandlung betont, dass die Klage seines Mandanten kein Marketinggag sei: Man müsse zwischen dem Kabarettisten und dem privaten Kläger Grebe trennen. 43 kostenlose Parkplatzklos reichten kaum für ein Bundesland aus - der ADAC empfehle alle 20 Kilometer Toiletten an Autobahnen. Es könne Staus geben. Oder nur 50-Euro-Scheine im Portemonnaie. Oder einen gefährlichen Bleifuß auf dem Gaspedal, um sich lieber zu Hause zu erleichtern.

Das Verwaltungsgericht Koblenz überzeugt all dies nicht. Es verweist darauf, dass die Daseinsvorsorge nicht immer kostenlos sein müsse. Zu ihr gehört beispielsweise die Versorgung mit Strom und Trinkwasser. Die Richter erinnern auch daran, dass es beim Toilettenbesuch an Autobahnen oft einen Einkaufsgutschein von 50 Cent gebe. Ganseforth hält dagegen: Ware in Autobahn-Rastanlagen sei häufig überteuert.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ganseforth sagt am Montag mit Blick auf viele kritische Fragen der Richter in der mündlichen Verhandlung: »Ich bin nicht überrascht.« Für die Entscheidung über einen Antrag auf Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz sei nun ein Monat Zeit. Grebe hat schon vor Jahren auf der Bühne angekündigt, die »Pinkelverbrecher« von Sanifair zu verklagen, und gedroht: »Wir gehen bis zum Europäischen Gerichtshof.« dpa/nd

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