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Wie kriege ich mein Geld zurück?

Online-Banking (Teil 2 und Schluss)

  • Hermannus Pfeiffer
  • Lesedauer: 4 Min.

Hacker, die Politiker ausspähen, Ticketautomaten der Bahn lahmlegen und in die Computer von Unternehmensvorständen eindringen. Internet-Gangster, die sich Passwörter und Login-Daten von Banken angeln, um fremde Konten leer zu räumen. Nichts und niemand scheint vor Kriminellen sicher zu sein. Besonders verunsichert der Missbrauch des Internets heute Bankkunden. Doch was können Sie, liebe Leserin, lieber Leser, wirklich tun, wenn durch eine fingierte E-Mail oder Schadsoftware ihr Konto geplündert wurde? Im Prinzip gilt in einem solchen Kriminalfall das Gleiche wie im finanziellen Alltag: Wenden Sie sich schnell an ihre Bank oder Sparkasse.

Einen Fehler gemacht

Es geht aber auch ganz harmlos schief: Man überweist aus Versehen einen Geldbetrag an den Falschen oder eine Firma XY hat fälschlicherweise einen Betrag von ihrem privaten Konto abgebucht. Sind Abbuchungen vom Konto fehlerhaft oder sogar das Werk von Betrügern, kann sich der Kunde in jedem Fall wehren.

Wickeln Sie ihre Geldgeschäfte über das Internet ab, können sie dort in der Regel sogar selber aktiv werden. Im Online-Banking gibt es unter Menüpunkten wie »Zahlungsaufträge« oder »Umsätze« die Möglichkeit, sich Lastschriften auflisten zu lassen und bestimmten Abbuchungen per Mausklick zu widersprechen. Jedoch weisen einige Institute darauf hin, dass eine Rückgabe unmöglich ist, wenn es sich um die Abbuchung von Kreditkartenumsätzen, Kartenzahlungen mit Geheimnummer (PIN) oder Verfügungen am Geldautomaten handelt.

Bei Fehlern Widerspruch

Grundsätzlich können Sie (fast) jede Lastschrift zurückgeben oder ihr widersprechen. Das Kreditinstitut nimmt in einem solchen Fall eine Rückabwicklung vor. Es schreibt dem Kunden den Betrag umgehend wieder gut. Das Geld wird vom Empfänger der Lastschrift zurückgeholt und dessen Konto wieder belastet.

Allerdings ist dieser Widerspruch an gewisse Regeln gebunden. Galt früher eine Frist von sechs Wochen, hat sich dies mit der Einführung des »Einheitlichen Zahlungsverkehrsraums« (SEPA) in der Europäischen Union geändert. Grundsätzlich sind nun zwei Fälle zu unterscheiden. Handelt es sich um eine vom Privatkunden autorisierte Lastschrift (verfügt der Einreicher also über eine gültige Einzugsermächtigung), gilt eine Frist von acht Wochen nach erfolgter Belastung. In dieser Zeit kann der Verbraucher seine Lastschrift ohne Nennung von Gründen einfach zurücknehmen. Der Widerspruch kann persönlich, schriftlich oder auch telefonisch erfolgen und bedarf keiner besonderen Form.

Liegt dagegen keine gültige Einzugsermächtigung vor, ist die Lastschrift also nicht vom Kunden autorisiert worden, dann bleiben sogar 13 Monate, um zu widersprechen. Sie haben also genügend Zeit, um sich gegen einen Betrug zu wehren. Geht es um größere Summen, sollten Sie ihren Widerruf, egal in welcher Form er erfolgt war, schriftlich festhalten - und gegebenenfalls die Polizei einschalten.

Unter Umständen verlangt die Bank für die Rückgabe einer Lastschrift eine Gebühr. Allerdings muss der Bankkunde - also Sie - in der Regel nicht dafür zahlen: Das Kreditinstitut belastet meist denjenigen, der die Lastschrift eingereicht hat, also den Empfänger des Geldes. Die Gebühr beträgt in »normalen« Fällen um die 5 Euro, in komplizierteren Fällen kann es deutlich teurer werden.

Während die Rückgabe von Lastschriften also vergleichsweise einfach ist, lässt sich eine Überweisung oft schwieriger zurückholen. Bei einer »Lastschrift«, auch Bankeinzug genannt, hat der Zahlungsempfänger (z. B. der Vermieter) ein längerfristiges Mandat vom Zahlungspflichtigen (Mieter) erhalten. Die Zahlung erfolgt durch eine Kontogutschrift beim Zahlungsempfänger und eine Belastung des Kontos des Zahlungspflichtigen. Dagegen gilt eine »Überweisung« nur für den Einzelfall. Dazu füllt der Bankkunde einen Überweisungsträger aus - eine Papierüberweisung sein, die Sie in Ihrer Filiale abgeben, als auch eine elektronische im Online-Banking.

Schnelles Handel gefragt

Bei einer Überweisung ist die Sache erledigt, wenn sich das Geld auf dem Konto des Empfängers befindet. Haben Sie sich mit der Kontonummer vertippt und landet der Betrag so auf einem falschen Konto, muss man sich an den Zahlungsempfänger wenden. Der ist grundsätzlich zu einer Rückzahlung verpflichtet. Günstiger sieht es aus, wenn sich der Betrag noch auf dem Weg zum Empfänger befindet. Dann greift die Bank ein. Wenn Sie schnell genug sind: Überweisungen benötigen meist einen Bankarbeitstag, um beim Empfänger anzukommen. Innerhalb eines Kreditinstituts geht es noch schneller.

Teil 1 im nd-ratgeber vom 29. November 2017

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