Islamistischer Terrorismus: Fast 1000 Ermittlungsverfahren
Berlin. In diesem Jahr hat der Generalbundesanwalt bislang 959 Ermittlungsverfahren eingeleitet, die einen Bezug zum sogenannten islamistischen Terrorismus haben. Das geht aus einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion hervor. Die Verfahren betreffen überwiegend eine mögliche Mitgliedschaft in einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung und deren Unterstützung. Die Einleitung eines derartigen Ermittlungsverfahrens setze einen konkreten Deutschlandbezug voraus. Dies ist der Fall, wenn die Taten in Deutschland begangen werden. Denkbar ist auch, dass Täter oder Opfer Deutsche sind. Man führe auch Ermittlungsverfahren gegen deutsche Staatsangehörige, denen Taten im außereuropäischen Ausland zur Last gelegt werden, hieß es. Zudem sind zahlreiche Beschuldigte ausländische Staatsangehörige, die sich in Deutschland aufhalten. Seit Jahresbeginn hat der Generalbundesanwalt überdies 151 Ermittlungsverfahren mit Bezug zum internationalen, aber nicht-islamistischen Terrorismus eingeleitet. Sechs Ermittlungsverfahren betreffen den Rechtsterrorismus in Deutschland. hei
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.