Bundeskanzlerin verurteilt Verbrennen israelischer Fahnen

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Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel und der CDU-Vorstand haben das Verbrennen israelischer Fahnen bei Protestaktionen in Berlin verurteilt. »Wir wenden uns gegen alle Formen von Antisemitismus und Fremdenhass«, sagte Merkel nach einer Sitzung des Gremiums am Montag in Berlin. »Der Staat muss mit allen Mitteln des Rechtsstaats dagegen einschreiten«, verlangte die Kanzlerin. Aus Protest gegen die Entscheidung von US-Präsident Donald Trump, Jerusalem als Hauptstadt Israels anzuerkennen, waren bei einer Kundgebung vor der US-Botschaft in Berlin am Freitagabend israelische Fahnen verbrannt worden. Auch am Sonntag wurde bei einer Demonstration im Berliner Stadtteil Neukölln eine israelische Flagge angezündet. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) kündigte an, die Polizei werde »klar jede Straftat verfolgen und Demonstrationen, von denen Straftaten ausgehen, auflösen«. Gegen das Verbrennen von Israel-Fahnen auf Demonstrationen vorzugehen, ist juristisch nicht so ganz einfach: Denn dies ist nach Paragraf 104 des Strafgesetzbuches nur dann strafbar, wenn die Flagge etwa an einem Botschaftsgebäude angebracht war und abgerissen wurde. Dennoch muss die Polizei die Polizei auch Verbrennungen von Fahnen, die die Demonstranten selbst mitbringen, nicht hinnehmen. So haben die Ordnungshüter die Möglichkeit, Auflagen für eine Demonstration zu erteilen. Und sie können auf diese Weise untersagen, dass Gegenstände wie Puppen oder Fahnen verbrannt werden. Agenturen/nd

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