Das meiste Geld ist futsch

Kunden der insolventen Niki-Air müssen auf individuelle Lösungen hoffen

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 3 Min.

Mit Niki hat nun auch die österreichische Tochter von Air Berlin Insolvenz angemeldet. Durch die seit August eher zäh laufenden Verkaufsgespräche zwischen Air Berlin und Übernahmeinteressenten waren einige Passagiere möglicherweise schon vorgewarnt und hatten ihren Urlaub bei anderen Fluglinien gebucht. Tausende traf die am Mittwochabend verkündete Niki-Insolvenz aber dennoch überraschend, viele sitzen im Ausland fest. Die deutschen Fluggesellschaften kündigten am Donnerstag an, Betroffenen kurzfristig Sonderkonditionen für noch verfügbare Sitzplätze in Rückflügen anzubieten, teilte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) am Donnerstag mit. Das Angebot gilt aber nur für Individualreisende - für Pauschalreisende ist der Reiseveranstalter in der Pflicht.

Doch nach Schätzungen des österreichischen Verkehrsministeriums werden in den kommenden zwei Wochen - also auch über die Weihnachtsfeiertage - rund 5000 Niki-Reisende ohne Rückflug dastehen. Insolvenzverwalter Lucas Flöther sagte, knapp 40 000 Passagiere hätten bis zum 27. Dezember den Heimflug mit Niki geplant.

Tickets, die bereits ausgestellt und bezahlt wurden - laut Flöthers Angaben rund 350 000 Stück -, sind ungültig, damit stellt sich für viele Menschen die Frage, ob sie ihr Geld dafür jemals wiederbekommen. Aus der Insolvenzmasse wird vermutlich nichts übrig bleiben, nachdem die vorrangig zu bezahlenden Großkunden und Lieferanten ausbezahlt worden sind. Individuell gibt es allerdings ein paar Möglichkeiten, sich sein Geld zurückzuholen, wie Hermann-Josef Tenhagen, Chefredakteur der Zeitschrift »Finanztip«, am Donnerstag noch einmal betonte. Je nach der Art der Bezahlung und des verstrichenen Zeitraums ist das Vorgehen unterschiedlich: Wer per Lastschrift bezahlt hat, kann demnach bis zu acht Wochen nach der Zahlung sein Geld zurückbuchen. Wer seine Kreditkarte benutzt hat, kann der Buchung innerhalb von sechs bis acht Wochen widersprechen und sich das Geld zurückholen. Bei den Onlinezahlungsdienstleistern Paypal oder Paydirekt kann der Kunde den Käuferschutz der Anbieter nutzen und das Geld zurückverlangen.

Damit solche individuellen Lösungen nicht die einzige Möglichkeit der Käufer bleiben, im Insolvenzfall zu ihrem Recht zu kommen, fordern die Verbraucherzentralen bessere gesetzliche Schutzregelungen für Flugpassagiere. »Airlines sollten gesetzlich verpflichtet werden, eine Insolvenzversicherung zugunsten der vorausbezahlten Kundengelder abzuschließen«, sagte der Chef des Verbraucherzentrale Bundesverbands, Klaus Müller, am Donnerstag.

Er bemängelte, dass sich die Politik im Übernahmepoker zu schnell auf die Lufthansa als einzigen Kandidaten konzentriert habe. Gegen eine Gesamtübernahme hätten aber von Anfang an kartellrechtliche Gründe gesprochen. »Diese hätte die Bundesregierung ernster nehmen müssen, um einen ausgewogenen Wettbewerb um faire Flugpreise weiterhin zu gewährleisten.« Dass die EU-Wettbewerbshüter dies eingehend untersuchen, sei absehbar gewesen. Die Lufthansa hatte ihr Kaufangebot für Niki mit ihren 21 Flugzeugen zurückgezogen und als Grund genannt, dass eine schnelle Freigabe durch die EU-Kommission nicht zu erwarten sei. Mit Agenturen

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