Istanbuler Gericht lässt Kölner Soziologen ausreisen

Verfahren wegen Terrorpropaganda wird dennoch fortgesetzt

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Istanbul. Nach knapp zweijähriger Ausreisesperre darf der deutsche Soziologe Sharo Garip die Türkei verlassen und nach Köln zurückkehren. Ein Gericht in Istanbul hob zum Auftakt des Prozesses gegen den 51-Jährigen das Anfang 2016 gegen ihn verhängte Ausreiseverbot auf. Das Verfahren wegen Terrorpropaganda wird aber fortgesetzt.

Garip sagte nach der Gerichtsentscheidung: »Für mich ist es ein tolles Gefühl, wieder nach Hause gehen zu dürfen.« Am Montag war die deutsche Journalistin Mesale Tolu aus der mehr als siebenmonatigen Untersuchungshaft in Istanbul entlassen worden.

Garip wies zu Beginn des Prozesses den Vorwurf der Terrorpropaganda zurück und forderte seinen Freispruch. Der Deutsche hatte im Januar 2016 als einer von mehr als 1000 Akademikern einen Appell unterschrieben, in dem das harte Vorgehen der Regierung in den Kurdengebieten im Südosten der Türkei kritisiert wurde. Er gehört zu zahlreichen Akademikern, die deswegen angeklagt werden.

Garip will nun nach seinen Angaben »so schnell wie möglich ausreisen«. Seinen Zwangsaufenthalt in der Türkei hatte er zuvor mit einem »Freiluftgefängnis« verglichen. An dem Prozess nahmen die LINKE-Vizefraktionschefin im Bundestag, Heike Hänsel, und der deutsche Botschafter Martin Erdmann als Beobachter teil.

Hänsel begrüßte die Aufhebung des Ausreiseverbots für Garip und die Freilassung Tolus, sagte aber auch, die Beziehungen zur Türkei seien nach wie vor »sehr belastet«. Sie betrachte deutsche Gefangene in der Türkei wie den »Welt«-Korrespondenten Deniz Yücel weiterhin als »Geiseln«.

Das Verfahren gegen Garip wird am 26. Februar fortgesetzt, das gegen Tolu am 26. April kommenden Jahres. dpa/nd

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