- Politik
- Studium
Karlsruhe: Numerus Clausus für Medizin teilweise verfassungswidrig
Auswahlverfahren für Medizinstudium muss künftig neu geregelt werden
Karlsruhe. Das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen im Fach Humanmedizin ist zum Teil nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe. Die Regelung müsse bis zum 31.12.2019 geändert werden.
Zu den Urteilsgründen äußert sich der Erste Senat aktuell in einer ausführlichen mündlichen Begründung. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte zwei Fälle von Bewerbern vorgelegt, die keinen Studienplatz im Fach Humanmedizin bekommen hatten.
Auf jeden Studienplatz kommen mehrere Bewerber. Die Verteilung läuft zu 20 Prozent über die besten Schulnoten, zu 20 Prozent über Wartezeit und zu 60 Prozent über ein Auswahlverfahren direkt bei den Universitäten. Aber auch dabei spielt die Abiturnote eine wichtige Rolle. Zusätzlich kann es Tests oder Gespräche geben. Bewerber können ihre Chancen durch zusätzliche Qualifikationen verbessern. Vorab wird schon ein Teil der Studienplätze nach speziellen Kriterien vergeben - etwa Härtefällen oder dem Bedarf des öffentlichen Dienstes an Medizinern. dpa/nd
Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.
Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen
Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.