Bundesfinanzhof lässt Revision in Attac-Fall zu
Frankfurt am Main. Der Rechtsstreit um die Gemeinnützigkeit des globalisierungskritischen Netzwerks Attac geht weiter. Der Bundesfinanzhof habe die Revision gegen eine Entscheidung des Finanzgerichts in Kassel ohne Begründung zugelassen, erklärte eine Attac-Sprecherin. Das Kasseler Gericht hatte Attac 2016 die Gemeinnützigkeit bescheinigt und keine Revision zugelassen. Dagegen war die Frankfurter Finanzverwaltung auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums vorgegangen. Gemeinnützigkeit bringt steuerliche Vorteile, beispielsweise könnte Attac Spendenbescheinigungen ausstellen. Das geht nun weiterhin nicht. Solange das Verfahren läuft, ist das Kasseler Urteil nicht rechtskräftig. Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums hatte die Anweisung im Mai damit begründet, dass es um einen Fall gehe, »der von so grundsätzlicher Bedeutung ist, dass wir eine höchstrichterliche Entscheidung wollen«. AFP/nd
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