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Regierung lehnt Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten ab

Seit Jahresbeginn gibt es die individuellen Nummern in Mecklenburg-Vorpommern / Identifizierbarkeit in sieben weiteren Bundesländern gegeben

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die Bundesregierung lehnt eine Kennzeichnungspflicht für Bundespolizisten einem Zeitungsbericht zufolge ab. »Polizeibeamte, die sich zum Schutz der Allgemeinheit und für die Belange anderer Menschen einsetzen, haben einen Anspruch darauf, dass ihre Persönlichkeitsrechte respektiert und sie nicht unberechtigten Anschuldigungen und Sanktionen ausgesetzt werden«, heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage der Linksfraktion, aus denen die Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland zitieren. Kriminologen und die Bundesländer, in denen es eine Kennzeichnungspflicht für Polizisten gibt, weisen diese Befürchtungen jedoch als unbegründet zurück. Auch der europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte jüngst eine bessere Identifizierbarkeit von vermummten Polizisten in Deutschland verlangt.

Persönliche Angaben, die über die bisherige Praxis hinausgingen, könnten für die Beamten sogar gefährlich sein, hieß es dagegen nun in Berlin. Als aktuelles Beispiel nannte das Innenministerium die Reaktion auf die Fahndung mit Fotos von mutmaßlichen G-20-Randalierern. Berliner Linksautonome hätten Polizeibeamten auf einer Internetseite gedroht, erklärte das Bundesinnenministerium laut RND. Die LINKEN-Innenpolitikerin Ulla Jelpke kritisierte diese Haltung: Die Behauptung, eine Kennzeichnungspflicht führe zu gehäuften Übergriffen auf Polizisten, werde von der Bundesregierung durch nichts belegt.

Zuletzt hatte das rot-schwarz regierte Mecklenburg-Vorpommern zu Jahresbeginn individuelle Nummern für Polizisten eingeführt. Die schwarz-gelbe Koalition in Nordrhein-Westfalen hatte dagegen die schon eingeführte Kennzeichnungspflicht vor drei Monaten wieder abgeschafft. Damit gilt sie derzeit in acht Bundesländern. Laut einer Umfrage von letztem August unterstützt eine Mehrheit der Bundesbürger die Maßnahme zur individuellen Identifizierbarkeit von Polizisten. dpa/mwi

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