Mein Name ist BImA, ich weiß von nichts

Der Bund hat angeblich keinen Überblick über Mieterhöhungen in oder Zwangsräumungen aus seinen Wohnungen

  • Nicolas Šustr
  • Lesedauer: 3 Min.

Bei fast jeder zweiten ihrer rund 4500 Mietwohnungen in der Hauptstadt hat die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) im Jahr 2016 die Miete erhöht - genau bei 2033. 2014 versandte die Anstalt in Berlin 1998 Mieterhöhungsverlangen, 2015 waren es 1527, in den ersten neun Monaten des Jahres 2017 waren es 1032. Damit erhielt jeder Bewohner in nicht einmal vier Jahren rechnerisch knapp anderthalb Mieterhöhungen. Das geht aus der Antwort auf die Kleine Anfrage der Berliner Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch (LINKE) hervor, die »nd« vorab vorliegt.

»Eine Einzelauswertung der durchschnittlichen Mieterhöhungen der BImA-Wohnimmobilien bezogen auf die betreffenden einzelnen Städte ist im Rahmen der vierzehntägigen Beantwortungsfrist für Kleine Anfragen nicht möglich«, heißt es lapidar in der von Finanzstaatssekretär Jens Spahn (CDU) unterzeichneten Antwort. Das gleiche gilt für die Mieterhöhungen bei den durchschnittlich rund 300 jährlichen Neuvermietungen in der Hauptstadt. Genauso wenig kann die BImA beantworten, wie oft sich Mieter gerichtlich gegen Erhöhungen gewehrt haben, wie viele Kündigungen wegen Mietrückständen ausgesprochen, wie viele Räumungsklagen angestrengt wurden. Auch gebe es keine Erhebungen darüber, in wie vielen Fällen modernisiert wurde und welche Kostenanteile auf die Mieter umgelegt wurden.

»Ich glaube nicht, dass sie keine systematische Übersicht über all diese Punkte haben«, sagt Lötzsch. Entweder würden Fakten verschwiegen oder es gehe hier um »fahrlässiges Verwaltungshandeln«. »Beides sind Gründe, die BImA gründlich zu durchleuchten«, so Lötzsch.

Dass die konkreten Zahlen Skandalpotenzial hätten, lässt sich nur vermuten. Erst im September gingen Mieter einer Zehlendorfer BImA-Wohnanlage an die Öffentlichkeit. Die durchaus nicht schlecht verdienenden Bewohner der Häuser an der Sundgauer Straße kommen nach einer knapp 15-prozentigen Erhöhung, ein dreistelliger Euro-Betrag pro Wohnung, an den Punkt, wo auch sie Angst haben, sich die Miete nicht mehr leisten zu können. Auch bei Neuvermietungen in der kleinen Siedlung ging die BImA an die äußerste Grenze der Mietpreisbremse.

Und natürlich gibt es laut Antwort weder ein Gremium, das bei der BImA über Mieterhöhungen oder Neuvermietungen von Wohnungen entscheiden würde, noch eine institutionalisierte Mietermitbestimmung. Außerdem hat die BImA auch »in keiner Stadt Vereinbarungen mit kommunalen Wohnungsbauunternehmen zur Begrenzung von Mieterhöhungen getroffen«. Grund für diese Praxis seien das BImA-Gesetz und die Bundeshaushaltsordnung, nach deren Maßgabe das Liegenschaftsvermögen des Bundes nach »wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten« sei.

»Die Antworten zeigen deutlich, dass das BImA-Gesetz dringend geändert werden muss«, erklärt Lötzsch. »Die LINKE hat da bereits mehrfach Vorschläge gemacht.« Im Herbst hatte eine vom rot-rot-grünen Senat initiierte Gesetzesinitiative eine Mehrheit im Bundesrat bekommen. Inhalt ist ein Ende der Höchstpreispolitik bei Bundesliegenschaften. Die künftige Bundesregierung wird sich damit beschäftigen müssen.

Erstaunlich, dass die BImA trotzdem jedes Jahr Verlust mit ihren bundesweit rund 37 000 Mietwohnungen macht. Von 2014 bis 2016 gab sie knapp 29 Millionen Euro mehr für die Bewirtschaftung aus, als sie an Mieteinnahmen kassierte. Die lagen jährlich bei rund 192 Millionen Euro.

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