Hostel feuert nach Streik Beschäftigte

Betreiber strebt Verfahren gegen Betriebsratschefin an

  • Jörg Meyer
  • Lesedauer: 2 Min.

Im Tarifkonflikt im Wombat’s City Hostel in der Alten Schönhauser Straße in Mitte hat der Betreiber seine Drohung wahr gemacht und einer Rezeptionistin nach der Beteiligung an Warnstreiks fristlos gekündigt. Zudem hat er beim Arbeitsgericht ein sogenanntes Zustimmungsersetzungsverfahren angestrengt, um auch der Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen.

Betriebsratsmitglieder können nicht außerordentlich, also fristlos, gekündigt werden. Dem muss der Betriebsrat zustimmen. Da das Gremium diese Zustimmung verweigert, muss nun das Arbeitsgericht entscheiden.

Wie «nd» erfuhr, führt der Arbeitgeber als Begründung für die Kündigung das unrechtmäßige Verlassen des Arbeitsplatzes an. Mit ihrer Teilnahme am Warnstreik hätten die beiden Beschäftigten an der Rezeption sensible Dokumente und Daten unbeaufsichtigt gelassen. Damit seien sie als Mitarbeiterinnen nicht mehr tragbar, hieß es laut Informationen der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG).

NGG-Sekretär Sebastian Riesner widerspricht dieser Einschätzung des Arbeitgebers entschieden. «Für mich ist das ein klassischer Fall von Union Busting, also dem Versuch, gewerkschaftliches Engagement in einem Betrieb zu verhindern», sagte Riesner. «Dass bei einem Warnstreik die Beschäftigten ihren Arbeitsplatz verlassen, liegt in der Natur der Sache.» Es sei eindeutig Aufgabe des Arbeitgebers, in einem solchen Fall für einen Ersatz zu sorgen - und nicht Aufgabe der Streikenden«, sagte er am Mittwoch in Berlin.

Das Gerichtsverfahren ist für den 12. Februar angesetzt. Davor treffen sich die NGG-Mitglieder zu einer Versammlung, um das weitere Vorgehen in der Tarifauseinandersetzung zu planen.

Im Wombat’s City Hostel arbeiten rund 50 Menschen. Insgesamt hat die Hostel-Kette über 300 Beschäftigte in mehreren europäischen Städten. Der Standort in Berlin ist der einzige, an dem die Beschäftigten einen Betriebsrat gewählt haben.

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