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Bewegung im Fall Yücel

Türkische Regierung gibt Erklärung ab

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin. Die türkische Regierung hat sich vor dem Verfassungsgericht des Landes zur Haftbeschwerde des »Welt«-Korrespondenten Deniz Yücel geäußert. In der Stellungnahme bekräftigt das türkische Justizministerium die Vorwürfe gegen Yücel, wie die »Welt« berichtet. Yücel hatte die Beschwerde gegen seine Inhaftierung bereits im März 2017 eingereicht.

Gegen Yücel seien belastende Beweise erhoben worden, »die dazu geeignet sind, bei einem objektiven Beobachter den Verdacht zu erwecken, dass der Beschwerdeführer Propaganda für eine bewaffnete Terrororganisation betrieben und das Volk zu Hass und Feindschaft aufgehetzt hat«, zitiert die »Welt« aus dem Schreiben. Das Ministerium verweise dabei erneut auf Artikel, die Yücel in der Zeitung veröffentlicht hatte.

Yücel, der die türkische und deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, ist seit Februar 2017 ohne Anklageschrift in Untersuchungshaft. Laut »Welt« haben der Journalist und seine Anwälte nun zwei Wochen Zeit, um auf die Stellungnahme zu antworten. Anschließend könne das türkische Verfassungsgericht darüber entscheiden, ob Yücel in Untersuchungshaft bleiben muss oder für die weitere Dauer des Verfahrens gegen ihn freigelassen wird. Die deutsche Journalistin Mesale Tolu war im Dezember aus türkischer Untersuchungshaft entlassen worden, der Prozess gegen sie geht jedoch weiter. Tolu darf die Türkei nicht verlassen.

Neben der Haftbeschwerde beim türkischen Verfassungsgericht hatte Yücel auch Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eingelegt. Nach mehreren Fristverlängerungen hatte die türkische Regierung dort Ende November eine Stellungnahme eingereicht, in der sie die Terrorvorwürfe ebenfalls bekräftigte. epd/nd

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