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Stromkosten im Schnitt 158 Euro über Regelsatz

Hartz-IV-Regelsatz

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Hartz-IV-Satz deckt die Stromkosten nicht ab. Selbst die Erhöhung der Bezüge ab 2018 reicht dafür nicht aus. Empfänger von Hartz IV zahlen durchschnittlich 158 Euro pro Jahr mehr für Strom als der Regelsatz dafür vorsieht.

Ein Singlehaushalt zahlt für 2000 kWh Strom durchschnittlich 690 Euro pro Jahr (Stand Oktober 2017). Im ALG-II-Regelsatz ist jedoch für Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung maximal ein Betrag von 532 Euro vorgesehen.

In Mecklenburg-Vorpommern ist die Kostenlücke am größten

Am stärksten von der Differenz zwischen Strompreis und dem Regelsatz betroffen sind Hartz-IV-Empfänger in Mecklenburg-Vorpommern. Sie zahlen jährlich 237 Euro mehr für Strom als die Regelleistung vorsieht. Am geringsten ist die Lücke in Bremen. Dort beträgt sie trotzdem noch 86 Euro jährlich.

Insgesamt ist die Kostenlücke in den ostdeutschen Bundesländern mit 192 Euro pro Jahr deutlich größer als in den westdeutschen (143 Euro pro Jahr). Ostdeutsche Hartz-IV-Bezieher müssen damit jährlich 49 Euro mehr in anderen Bereichen einsparen als westdeutsche.

Der Hartz-IV-Regelsatz für Wohnen (ohne Miete), Energie und Wohninstandhaltung beträgt 8,36 Prozent (417 Euro pro Jahr). Bei dezentraler Warmwassererzeugung liegt der Mehrbedarf bei 2,3 Prozent (115 Euro pro Jahr). dpa/nd

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