Was Eltern wissen sollten

Bildungs- und Teilhabepaket

  • Sarah Seeliger
  • Lesedauer: 4 Min.

Heute leben rund 21 Prozent aller Kinder und Jugendlichen in sozial schwachen Familien, die häufig nicht die finanziellen Mittel haben, um ihren Kleinen das Mitmachen in den Schulen zu ermöglichen. Für all diese Familien gibt es das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT). Es unterstützt gezielt Eltern, die nach dem Sozialgesetzbuch II leistungsberechtigt sind, um ihren Kindern spezielle Förderangebote zu bieten. Fünf Tipps sollen den Eltern dabei helfen.

Tipp 1: Mittagsverpflegung

Schulen bieten oft ein zusätzliches Mittagessen an. Häufig ist es aber Eltern aufgrund ihrer finanziellen Lage nicht möglich, dass ihre Kindern am Essen in den Schulen oder Kitas teilnehmen. Sie trifft das härter als zunächst gedacht, weil ihnen so ein Teil des Gemeinschaftsgefühls mit den Klassenkameraden genommen wird. Das Erlebnis eines gemeinschaftlichen Mittagessens ist eine wichtige Konstante für das soziale Leben der Kinder.

Das Bildungs- und Teilhabepaket gewährt einen Zuschuss zu den Kosten des warmen Mittagessens. Allerdings muss der Antragsteller stets einen Eigenanteil von 1 Euro je Mahlzeit dazu beitragen. Alles, was außerhalb der Gemeinschaftsverpflegung liegt, wie etwa belegte Brötchen am Schulkiosk, wird nicht bezuschusst. Auch wird beispielsweise der Nachtisch als zusätzliches Angebot gesehen und muss extra gezahlt werden.

Tipp 2: Schulausflüge und Klassenfahrten

Obwohl viele Eltern in ihren finanziellen Mitteln begrenzt sind, wünschen sie sich die bestmögliche Förderung für ihren Nachwuchs und die Teilnahme am Schulleben, beispielsweise an Klassenfahrten. Doch Klassenfahrten kosten in der Regel rund 500 Euro und reißen ein großes Loch in die Haushaltskasse.

Mitunter unterschätzen Eltern den seelischen Druck, der sich durch eine schwierige finanzielle Situation aufbaut. Vor allem in Situationen, in denen sie ihren Kindern Tages- oder Klassenausflüge verwehren müssen, weil das Geld zu knapp ist. Darum ist es wichtig, so früh wie möglich Unterstützung zu beantragen und sich auch von den Klassenlehrern rechtzeitig über Ausflüge und Tagesreisen informieren zu lassen. Das generelle Problem ist dabei eher die Bürokratie rund um das BuT. Es gibt zu viele Anträge mit verschiedensten Fristen und Ansprechpartnern. Hier den Überblick zu behalten, fällt nicht leicht und erschwert den Prozess für Antragsteller zusätzlich.

Tipp 3: Schulbedarfspaket

Ob Schulranzen oder Schreibutensilien - zu Beginn eines jeden Schuljahres brauchen Schüler und Schülerinnen neue Schulsachen. Doch die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepakets sind immer noch nicht allen Familien, die dies beziehen könnten, ausreichend bekannt. Eventuell ist es einigen auch unangenehm, sich zu erkennen zu geben.

Das BuT unterstützt diese finanziell schwachen Väter und Mütter jedes Schuljahr aufs Neue mit dem sogenannten Schulbedarfspaket. Das Paket stellt den Familien 100 Euro pro Jahr zur Verfügung. Hier muss beachtet werden, dass das Schulbedarfspaket seit einigen Jahren auf zwei Termine aufgeteilt worden ist: Zu Beginn des Schuljahres bekommen Förderberechtigte 70 Euro und für das zweite Halbjahr 30 Euro. Neben dem Schulranzen zählen auch Sportzeug und Bastelmaterial zur Grundausstattung, welche durch die Pauschale bezuschusst werden können.

Tipp 4: Lernförderung

Vor allem bei der Lernförderung fällt es lange Zeit nicht auf, dass das Kind eigentlich Hilfe benötigt. Oftmals fällt es den Eltern erst auf, wenn die Versetzung des Kindes gefährdet ist. Weniger als ein Drittel der Betroffenen weiß überhaupt, dass ihrem Nachwuchs die Lernförderung zusteht.

Kinder mit einem besonderen schulischen Förderbedarf haben generell das Recht auf eine kostenlose Nachhilfe. Hier müssen allerdings die Lehranstalten mehr Aufklärungsarbeit bei den Eltern leisten, damit diese die Lernförderung auch in Anspruch nehmen.

Generell liegt das Hauptproblem aber darin, dass nur diejenigen Ansprüche auf eine solche Förderung haben, die die vorgegebenen Lernziele verfehlen.

Tipp 5: soziale und kulturelle Teilhabe

Kinder aus sozial schwachen Familien sollten von außerschulischen Tätigkeiten nicht ausgeschlossen werden. Diese Freizeitangebote vermitteln positive Impulse für die Heranwachsende. Bei Aktivitäten wie Fußball, dem Besuch der Musikschule oder eines Museums lernt der Nachwuchs, Verantwortung zu übernehmen und sammelt wertvolle Erfahrungen.

In Berlin können Eltern zusätzlich den Berlinpass BuT beantragen. Dieser ist ohne Altersbeschränkung zu nutzen und vergünstigt den Eintritt für verschiedenste Kultur, Sport und Bildungsangebote. Unter anderem gilt der Preisnachlass in den Bäderbetrieben, für den Tierpark oder den Zoo.

Aber auch Bücher gehören zur Freizeit der Heranwachsenden dazu. Gerade für sie und deren erfolgreiche Zukunft ist es wichtig, auch in der Freizeit uneingeschränkten Zugang zu Büchern und dem damit verbundenen Wissen zu haben.

So bietet beispielsweise Librileo gemeinnützig Bücherboxen und eigens organisierte Vorleseveranstaltungen an, die ebenfalls durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanziert werden.

Die Autorin ist Gründerin und Geschäftsführerin von Librileo gemeinnützig.

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