Mehr Prüfrechte für den Landesrechnungshof

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Schwerin. Mecklenburg-Vorpommerns Landesrechnungshof hat künftig ein Auge auf den sachgerechten Einsatz von Geldern in der Sozial- und Jugendhilfe oder der Kinderbetreuung in Kommunen und Kreisen. Der Landtag in Schwerin erweiterte dazu die Prüfungsrechte der Behörde. Die Änderung des Kommunalprüfungsgesetzes fand am Mittwoch im Parlament breite Zustimmung. Die LINKE enthielt sich der Stimme. Der Landtag reagierte mit seinem Beschluss auf Ergebnisse, die der Rechnungshof in einem Sonderbericht zu den kommunalen Sozialausgaben aufgelistet hatte. Die Prüfer waren zu dem Urteil gelangt, dass es bei den Anbietern sozialer Dienste vielfach an Transparenz und an Kontrolle durch die Kommunen mangele, Effizienz oft nicht gegeben sei. dpa/nd

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