Raser-Prozess: Urteil fällt Anfang März
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird am 1. März dieses Jahres sein Urteil im Berliner Raser-Fall sprechen. Dieser hatte in ganz Deutschland für Schlagzeilen gesorgt, weil das Landgericht Berlin bundesweit erstmalig zwei Raser wegen Mordes verurteilte. Die beiden waren nach einem illegalen Autorennen über den Kurfürstendamm, bei dem sie einen Menschen töteten, zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Zudem wurde den damals 24 und 26 Jahre alten Fahrern für immer der Führerschein entzogen. Die dagegen gerichtete Revision der beiden Männer wurde am Donnerstag in Karlsruhe verhandelt (4 StR 399/17).
Der Ältere der beiden Angeklagten war auf den Tag genau vor zwei Jahren mit Tempo 160 über eine rote Ampel gerast und hatte den Jeep eines unbeteiligten Fahrers gerammt. Der Geländewagen wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Der 69 Jahre alte Mann starb noch im Auto.
Aus Sicht des Landgericht Berlins haben die beiden Raser »mittäterschaftlich und mit bedingtem Vorsatz« gehandelt. Sie hätten zwar niemanden vorsätzlich töten wollen, aber mögliche tödliche Folgen billigend in Kauf genommen, um zu gewinnen, hieß es seinerzeit. dpa/nd
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