Babelsberg geht’s ums Prinzip
Fußball-Viertligist will eine Strafe für Verfehlungen von Fans nicht zahlen. Der NOFV droht, den Klub vom Spielbetrieb auszuschließen
Potsdam. Der Fußball-Regionalligist SV Babelsberg 03 will eine Frist des Nordostdeutschen Fußball-Verbandes (NOFV) zur Zahlung einer Geldstrafe verstreichen lassen. Dies bestätigte der Verein vor dem Stichtag an diesem Freitag. Damit droht den Brandenburgern der Ausschluss vom Spielbetrieb der vierten Liga.
Die Babelsberger waren nach dem Regionalligaspiel gegen den FC Energie Cottbus im am 28. April 2017 durch den NOFV wegen Abbrennens von Pyrotechnik zu einer Zahlung von 7000 Euro verurteilt worden. Cottbus musste wegen unsportlichen Verhaltens in gleich mehreren Fällen allerdings nur 6000 Euro zahlen. Ein zweites Urteil wegen »rechtsradikaler und antisemitischer Verfehlungen« mit einer Strafzahlung von 5000 Euro wurde nach Berufung von Energie jedoch aufgehoben, obwohl Videoaufnahmen diese belegten. Die Schiedsrichter hatten im Spielberichtsbogen jedoch keine Angaben dazu gemacht. Der Kontrollausschuss des Deutschen Fußball-Bunds legte daraufhin Revision ein. Die Partie hatte mehrfach vor dem Abbruch, gestanden, vermummte Cottbusser waren auf das Spielfeld gestürmt.
Bei Verstreichen der Frist könnte Babelsberg nun hart sanktioniert werden. »Wenn alle Rechtsmittel ausgeschöpft sind, kann die erste Mannschaft vom Spielbetrieb ausgeschlossen werden«, sagte NOFV-Sprecher Michael Flottron. »Man will uns durch die Androhung des Ausschlusses vom Spielbetrieb zwingen zu bezahlen«, sagte Babelsbergs Klubpräsident Archibald Horlitz der »Märkischen Allgemeinen Zeitung«. »Wenn wir gezwungen werden, werden wir noch mehr Öffentlichkeit herstellen. Wir haben viele Unterstützer. Das gibt einen Flächenbrand, das kann ich dem NOFV versprechen.«
Die Babelsberger kritisieren vor allem die verschobenen Relationen in den Urteilen gegen Babelsberg und Cottbus. Allerdings stört sie auch, dass in der Urteilsbegründung aufgeführt wurde, dass ein Babelsberger Fan »Nazischweine raus«, gerufen habe. »Das hätte man besser rausgelassen«, sah Stephan Oberholz, Vorsitzender des NOFV-Sportgerichts, zuletzt im Deutschlandfunk ein. Zumal die Strafzahlung nur das Abbrennen von Pyrotechnik betreffe. Für weitere Verfehlungen im August und September 2017 wurde Babelsberg am Donnerstag zu einer neuen Strafe über 4500 Euro verurteilt. Dagegen will der Klub nicht vorgehen. dpa/nd
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