Vier Beschwerden gegen Beschluss in Sachen Arndt

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwerin. Das Kultusministerium Mecklenburg-Vorpommerns kann mit der Prüfung des Beschlusses des Greifswalder Uni-Senats zum umstrittenen Namenspatron Ernst Moritz Arndt beginnen. Wie ein Sprecher des Ministeriums sagte, liegt dem Ministerium der Senatsbeschluss nun vor. Zudem seien bislang vier Beschwerden eingegangen, darunter eine beim Landtag eingereichte Petition. Der Beschluss werde nun auf das rechtmäßige Zustandekommen und auf die Vereinbarkeit mit dem Landeshochschulgesetz hin überprüft. Inhaltliche oder Zweckmäßigkeitserwägungen spielten bei der Prüfung keine Rolle, da es sich um eine Selbstverwaltungsangelegenheit der Universität handele, hieß es weiter. Der Universitätssenat hatte im Januar mit 27 gegen acht Stimmen beschlossen, auf den Namen »Ernst Moritz Arndt« zu verzichten. Allerdings soll der Namenszusatz unter bestimmten Voraussetzungen vorangestellt werden können. dpa/nd

Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.

Dank Ihrer Unterstützung können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln

Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -