Senat will Asylgesetz ändern

  • Jérôme Lombard
  • Lesedauer: 2 Min.

Der rot-rot-grüne Senat will zusammen mit den beiden Stadtstaaten Hamburg und Bremen einen Gesetzesantrag zur Änderung des Asylgesetzes in den Bundesrat einbringen. Das hat die Koalition am Dienstag beschlossen. Die Initiative zur Gesetzesänderung geht auf Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zurück.

»Das Ziel der gemeinsamen Gesetzesinitiative ist es, den Asylprozess vor den Verwaltungsgerichten einheitlicher, effektiver und schneller zu gestalten und somit Rechtssicherheit zu schaffen«, sagte Behrendt. Bisher sei das Asylgesetz eine regelrechte Rechtsprechungs-Lotterie.

Das Asylgesetz sieht aktuell eine äußerst beschränkte Anzahl an Rechtsmitteln vor. Anders als im allgemeinen Verwaltungsprozess kann das Verwaltungsgericht weder in Hauptsacheverfahren die Berufung noch in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes die Beschwerde zulassen.

Dies hätte zu einer nicht mehr hinnehmbaren Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung in Asylverfahren geführt, kritisierte Behrendt. Ähnlich gelagerte Fälle würden im Geltungsbereich des Asylgesetzes unterschiedlich entschieden und sorgten damit letztlich für Rechtsunsicherheit, erklärte Behrendt weiter.

Mit der Bundesratsinitiative soll dies geändert werden. Fallübergreifende Tatsachen- und Rechtsfragen, zum Beispiel zur allgemeinen Gefahrenlage in einem bestimmten Zielstaat der Abschiebung, sollen in der Zukunft von Oberverwaltungsgerichten bearbeitet und geklärt werden können. Eine Grundsatzentscheidung des zuständigen Oberverwaltungsgerichtes führe effektiv zu mehr Rechtssicherheit, argumentierte der Justizsenator.

Wenn sich die erstinstanzliche Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte an der Rechtsprechung des jeweiligen Oberverwaltungsgerichtes orientiere, komme es im Endergebnis auch zu einer Beschleunigung der erstinstanzlichen Verfahren. Zum anderen könne eine obergerichtliche Klärung dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zur Orientierung dienen und so in Zukunft Prozesse vermeiden, erklärte Behrendt.

Damit die Initiative Gesetzeskraft erlangen kann, müssen sowohl der Bundesrat als auch der Bundestag zustimmen.

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