Karlsruhe gibt AfD gegen Wanka recht

Bundesminister müssen sich mit Äußerungen zurückhalten

  • Lesedauer: 1 Min.

Karlsruhe. Bundesminister dürfen sich im politischen Wettbewerb grundsätzlich nicht auf ihre Amtsautorität oder Ressourcen ihres Ministeriums stützen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied. Im vorliegenden Fall hatte die scheidende Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) auf der Homepage ihres Ministeriums indirekt zum Boykott einer AfD-Demonstration aufgerufen und damit laut Urteil gegen ihre Neutralitätspflicht verstoßen. Solch eine negative Bewertung könne eine »abschreckende Wirkung« entfalten und damit unzulässig in das Recht der betroffenen Partei auf Chancengleichheit eingreifen, so die Verfassungsrichter. Die Bundesregierung dürfe sich zwar gegen Vorwürfe wehren, sagte der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle. Allerdings müsse sie dabei sachlich bleiben. Die AfD nahm das Urteil mit Genugtuung auf. Parteichef Alexander Gauland sagte: »Gott sei Dank gibt es noch Richter in Karlsruhe.« Agenturen/nd Seiten 4 und 5

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