Urteilen (fast) wie ein Richter

Der Freistaat Thüringen ist auf Schöffen-Suche für die kommenden fünf Jahre

  • Lesedauer: 2 Min.

Sie sollen Lebens- und Berufserfahrung in Gerichtssäle bringen: 1753 Schöffen sucht Thüringen für Amts- und Landgerichte für die nächsten fünf Jahre. »Schöffen übernehmen eine gesellschaftlich wichtige Aufgabe«, sagte Justizminister Dieter Lauinger (Grüne) am Donnerstag in Erfurt. Sie bestimmten wie hauptberufliche Richter mit, ob jemand verurteilt werde und wie hoch das Strafmaß ausfalle. »Gegen die gemeinsame Überzeugung von zwei Schöffen, bekommen auch zwei Berufsrichter keine Verurteilung hin«, so Lauinger.

Bewohner Thüringens im Alter von 25 bis 70 Jahren mit gutem Leumund und deutschem Pass können Schöffen werden. Interessierte könne sich nun bei ihren Gemeinden melden, aber auch Vereine und Verbände können Kandidaten für das Wahlamt vorschlagen. Vorschlagslisten müssen bis zum 15. Juni stehen.

Eine besondere Qualifizierung ist nicht notwendig. Jugendschöffen sollten aber Erfahrungen im Umgang mit Jugendlichen haben. »Auch ein klares Bekenntnis zur Verfassung und Rechtsstaatlichkeit wird verlangt«, so Lauinger. Wenn sich herausstelle, dass die Erklärung fälschlicherweise abgegeben wurde, könnten die Laienrichter das Ehrenamt verlieren. Bei der Schöffenauswahl gehe es auch darum, die Bevölkerung zu repräsentieren, so der Minister. Allerdings hatten seiner Erfahrung nach in der Vergangenheit deutlich mehr Menschen jenseits der 40 Jahre das Amt inne als jüngere. Das hänge damit zusammen, dass die Schöffen ein gewisses Maß an Lebenserfahrung mitbringen sollten.

Als Ehrenämtler erhalten die Laienrichter eine Entschädigung für Verdienstausfall und Fahrtkosten. Turmhohe Aktenberge müssen Schöffen nicht fürchten: diese zu lesen, ist Aufgabe der Berufsrichter. Sorgen, dass Laienrichter zwangsverpflichtet werden müssten, macht sich der Minister nicht: Auf 1757 gesuchte Schöffen bei der vergangenen Wahl seien etwa 4000 Vorschläge gekommen. Die Zahl der benötigten Schöffe falle nun deshalb geringfügig kleiner aus, da die Gesamtzahl der Strafsachen in Thüringen in den vergangenen Jahren weiter zurückgegangen sei, hieß es beim Ministerium. dpa/nd

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