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Ramleow ist kein Grund für den vorzeitigen Ruhestand

Thüringer Beamter muss trotz Abneigung gegen den LINKEN-Ministerpräsidenten weiterarbeiten

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Weimar. Eine Aversion gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Bodo Ramelow wegen dessen Zugehörigkeit zur Linkspartei ist für einen Landesbeamten kein Grund, sich vorerst beurlauben zu lassen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Thüringen in einem am Mittwoch in Weimar veröffentlichten Beschluss. (Az. 2 ZKO 298/15)

Der Kläger, ein technischer Oberinspektor im Thüringer Landesdienst, hatte nach der Wahl Ramelows zum Thüringer Ministerpräsidenten seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand oder seine Beurlaubung bis zur Bildung einer neuen Landesregierung beantragt. Zur Begründung gab er an, seit der Wahl des LINKEN-Politikers Ramelow befinde er sich in einem Gewissenskonflikt mit seinem geleisteten Diensteid.

Wegen der Parlamentsunwürdigkeit einzelner Abgeordneter der Partei sei sein Diensteid nichtig geworden, denn die LINKE unterstütze verfassungsfeindliche Bestrebungen, gab er außerdem an. Das Berufungsgericht wies dieses Argument ebenso wie schon die erste Instanz zurück. Der Beamte habe nicht darlegen können, warum er seine »bekenntnisneutralen technischen Aufgaben im Landesdienst nicht erfüllen könne«, heißt es im Beschluss. AFP/nd

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