Kein Ruhestand wegen Ramelow-Wahl
Weimar. Ein Landesbeamter ist mit seinem Bestreben, sich wegen der Wahl von Bodo Ramelow (LINKE) zum Thüringer Ministerpräsidenten in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu lassen, vor Gericht endgültig gescheitert. Das Thüringer Oberverwaltungsgericht lehnte nach Angaben vom Mittwoch die Zulassung einer Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Gera von 2015 ab. Dieses hatte den Anspruch des technischen Oberinspektors auf einstweiligen Ruhestand oder Beurlaubung bis zur Bildung einer neuen Landesregierung verneint. Der im Landesamt für Umwelt und Geologie beschäftigte Mann hatte seinen Wunsch nach einstweiligem Ruhestand mit Gewissenskonflikten nach der Wahl eines LINKE-Politikers zum Regierungschef begründet. Er hatte laut Gericht unter anderem argumentiert, die Partei unterstütze verfassungsfeindliche Bestrebungen. »Ein Berufsbeamter ist verpflichtet, seine Arbeitskraft dem Staat zur Verfügung zu stellen«, sagte eine Gerichtssprecherin. dpa/nd
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