Krank zur Arbeit: Für zwei von drei Mitarbeitern eine Option

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Krank zur Arbeit gehen? Gut zwei Drittel der Beschäftigten sind binnen eines Jahres mindestens einmal krank zur Arbeit erschienen, so die Umfrage des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Danach gaben 67 Prozent der Befragten an, in den zurückliegenden zwölf Monaten mindestens einmal zur Arbeit erschienen zu sein, obwohl sie sich »richtig krank gefühlt« hätten. 29 Prozent gingen sogar zwei Wochen oder noch länger krank zur Arbeit. Befragt wurden im Jahr 2017 insgesamt 4800 abhängig Beschäftigte.

Dresscode grundlos: Mitarbeiter hat Wahl

Arztkittel, Uniform, grauer Anzug: Es gibt Jobs, in denen die Vorschriften rund um Dresscode und Arbeitskleidung völlig klar sind. Und es gibt Jobs, in denen der Chef ohne sichtbaren Grund Regeln zur Kleidung verhängt. Doch daran müssen sich Mitarbeiter nicht halten, sagt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied der AG Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).,

Denn für einen Dresscode oder vorgeschriebene Arbeitskleidung muss es ein »berechtigtes Interesse« geben. Hygiene und Sicherheit sind dafür die klarsten Beispiele. Oder auch der Wunsch, ein einheitliches Erscheinungsbild des Personals gegenüber Kunden und Geschäftspartnern herzustellen. In solchen Fällen könne der Arbeitgeber eigentlich nicht vorschreiben, was ein Angestellter anziehen muss. »Denkbar ist höchstens, dass eine Betriebsvereinbarung Bekleidungsregelungen enthält«, so Meyer. Daran müssten sich Mitarbeiter auch erst einmal halten.

Arbeit auf Abruf: Für zehn Stunden zahlen

In den meisten Arbeitsverträgen ist festgelegt, wie viele Stunden jemand arbeiten muss. Es geht aber auch ohne - bei der sogenannten Arbeit auf Abruf. Dann richtet sich die wöchentliche Stundenzahl danach, wie viel zu tun ist. Arbeitnehmer haben bei solchen Verträgen aber Mindestrechte, erklärt der Rechtsschutz des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB). Steht im Vertrag keine Stundenzahl, muss der Arbeitgeber pro Woche mindestens zehn Stunden bezahlen, unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer sie tatsächlich geleistet hat. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Arbeit auf Abruf in einem Tarifvertrag anders geregelt ist.

Bei Rückenschmerzen im Job: Stehtelefonate

Viele machen es fast den ganzen Tag - und gefährden mit dem Sitzen ihre Gesundheit. Experten warnen vor allem Berufstätige, die jeden Tag am Schreibtisch vor dem PC hocken. Abhilfe ist aber möglich. »Es gibt viele Wege, Bewegung in den Büroalltag zu integrieren«, sagt Natalie Lotzmann, Betriebsärztin und Themenbotschafterin Gesundheit der Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA). So können sich Arbeitnehmer etwa vornehmen, bei bestimmten Tätigkeiten nicht zu sitzen. Wer beim Telefonieren immer aufsteht und mit den Zehen wippt, hilft Nacken und Rücken schon weiter. Ähnlich sinnvoll ist, eine Runde in der Mittagspause zu drehen, auch gelegentliche Dehnübungen am Tisch oder Türrahmen lohnen sich. Damit das Sitzen nicht zum Problem wird, ist allerdings auch der Arbeitgeber gefragt: Er sollte etwa höhenverstellbare Tische und Stühle zur Verfügung stellen.

Beschäftigte arbeiten immer flexibler

Arbeiten von 9 bis 17 Uhr war gestern: Beschäftigte in Deutschland müssen nach Erkenntnissen des Bundesarbeitsministeriums immer häufiger zu flexiblen Arbeitszeiten bereit sein. So ist in den vergangenen Jahren die Bedeutung von Arbeitszeitkonten spürbar gewachsen: von 42 Prozent in 2006 auf inzwischen 56 Prozent. Angesammelte Guthaben können dabei in Zeiträumen mit geringerem Arbeitsanfall abgefeiert werden.

Firmen schätzen solche Regelungen, weil sie ohne zusätzliche Einstellungen periodisch anfallende Auftragsspitzen abfangen können. Eine besonders große Rolle spielen Arbeitszeitkonten in der öffentlichen Verwaltung und in der Industrie. Dort nutzen jeweils 78 Prozent solche Modelle. Agenturen/nd

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