Mangelhafte Verträge führen zu Einbußen

Betriebsrente

  • Anne Katrin Herbst
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Untersuchung ergab: In neun von zehn Fällen sind beispielsweise die Vereinbarungen zur Entgeltumwandlung fehlerhaft oder gar nicht vorhanden. Bei 60 Prozent der untersuchten Vereinbarungen fehlten die Vertragsdokumente für die Direktversicherung oder Pensionskasse. Ohne Versicherungsschein kann aber die vom Arbeitgeber zugesagte Leistung nicht bestimmt werden. Außerdem droht unter Umständen eine Nachzahlung von Steuern und Beiträgen zur Sozialversicherung.

In 95 Prozent der untersuchten Fälle gab es keine Dokumentation der Beratung. Bei der Hälfte der Verträge stimmte der Ablauf der Versicherung nicht mit dem tatsächlichen Rentenalter überein.

Bei einem Viertel wichen Daten im Antrag, in der Entgeltumwandlungsvereinbarung und in der Police voneinander ab. Falsche Überschusssysteme in der Anwartschafts- und Rentenphase, falsche Buchung auf der Gehaltsabrechnung und die fehlerhafte Behandlung von eingeschlossenen Zusatzversicherungen sind weitere Mängel.

Karsten Rehfeldt, Geschäftsführer von bbvs, zu den Ergebnisse: »Viele Unternehmen sitzen auf einer Zeitbombe, die zu erheblichen Haftungsansprüchen der Arbeitnehmer sowie zu Nachzahlungen von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen führen kann.«

Seit Monaten werde vor allem über das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz ab 2018 gesprochen. Karsten Rehfeldt empfiehlt, die Diskussion zum Anlass zu nehmen, bestehende Verträge zur betrieblichen Altersversorgung zu prüfen. Der Appell richtet sich nicht nur an Arbeitgeber. Auch Arbeitnehmer können finanziell einbüßen, wenn zum Beispiel die Unverfallbarkeit von Arbeitgeberbeiträgen nicht geregelt ist.

Unter www.dia-vorsorge.de findet man weitere Informationen.

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