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Attac klagt gegen G20-Aktionsverbote

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin. Das globalisierungskritische Netzwerk Attac hat jüngst beim Hamburger Verwaltungsgericht Klagen gegen die Verbote von drei Attac-Aktionen am 7. Juli des vergangenen Jahres eingereicht. Ziel der Klagen sei es auch, die Rechtswidrigkeit der 38 Quadratkilometer großen Versammlungsverbotszone während des G20-Gipfels feststellen zu lassen. Attac hatte die Aktionen »Neoliberalismus ins Museum«, »Wider dem Wachstumswahn« und »Freihandel als Fluchtursache« geplant. Hamburg verbot die angemeldeten Versammlungen jedoch, da sie in der Verbotszone stattfinden sollten. »Von dem versprochenen Festival der Demokratie war Hamburg während des G20-Gipfels so weit entfernt wie die Türkei von Pressefreiheit«, sagte Judith Amler vom bundesweiten Attac-Koordinierungskreis. »Mit dem Totalverbot von Versammlungen in der Innenstadt und weit darüber hinaus erklärte der Senat die Stadt zur demokratiefreien Zone.« nd

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