Urteil: Landtagswahl in Sachsen war rechtmäßig

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Leipzig. Die Landtagswahl in Sachsen von 2014 behält ihre Gültigkeit. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof wies am Mittwoch in Leipzig die Wahlprüfungsbeschwerde des früheren Bautzener AfD-Kreischefs Arvid Immo Samtleben zurück. Samtleben war vor der Wahl auf einem AfD-Parteitag auf Listenplatz 14 gewählt worden. Wenig später wurde er von den Vertrauensleuten der Partei ohne Angaben von Gründen von der Liste gestrichen. Dagegen hatte er Beschwerde eingelegt. Der Listenplatz 14 hatte zum Einzug ins Parlament gereicht. Das Gericht rügte die Streichung von der Liste als Wahlfehler. Die Streichung von der Landesliste hätte durch den Landeswahlausschuss nicht berücksichtigt werden dürfen, weil dem keine neuerlicher Parteitagsbeschluss vorausging. »Dieser Wahlfehler führt aber nicht zur Ungültigkeit der Wahl oder zu Neuwahlen«, begründete Munz die Entscheidung. Dafür hätte ein erheblicher Wahlfehler vorliegen müssen. »Die aktuelle Zusammensetzung des Parlaments spiegelt das tatsächliche Wahlergebnis wider.«. dpa/nd

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