Streit um Bäderregelung im Juli vor Gericht

IHK Rostock: Landesregierung in Schwerin sollte den Konflikt um die Sonntagsöffnungszeiten im Dialog beenden

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Schwerin. Der schwebende Rechtsstreit zwischen der SPD/CDU-Landesregierung und der Gewerkschaft ver.di um die Bäderregelung in Mecklenburg-Vorpommern beunruhigt Vertreter des Einzelhandels. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald will am 25. Juli über die Klage der Dienstleistungsgewerkschaft gegen die Regelung zur Sonntagsöffnung in den Ferienorten verhandeln, wie beim Dialogforum Einzelhandel am Montag in Schwerin bekannt wurde. Der Hauptgeschäftsführer der IHK zu Rostock, Jens Rademacher, appellierte an die Landesregierung, mit ver.di ins Gespräch zu kommen und den Streit außergerichtlich zu beenden. Eine Gerichtsentscheidung könne auch eine Verschlechterung zur jetzigen Situation bedeuten, warnte er.

Ver.di ist die geltende Bäderregelung zu großzügig. In 77 Orten und Ortsteilen in Mecklenburg-Vorpommern können die Geschäfte von Mitte März bis Anfang November sonntags von 12 Uhr bis 18 Uhr öffnen. Die Gewerkschaft hatte kritisiert, dass allein das wirtschaftliche Interesse des Einzelhandels sowie das Einkaufsinteresse der Kunden nicht ausreichten, um das im Grundgesetz verankerte Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe auszuhebeln. Die derzeit geltende Regelung ist seit Januar 2016 in Kraft, der dahinterstehende Kompromiss war nach zähem Ringen von Bäderbeirat, Kirchen und Gewerkschaften gefunden worden.

Der Münchner Standortforscher Markus Wotruba unterstützt bei dem Forum vor rund 100 Kommunal-, Einzelhandels- und Regierungsvertretern die Position der Branche. »Touristen kaufen vor Ort, nicht im Internet«, sagte er. Diese Kundschaft werde auch für die Metropolen immer wichtiger. Die hohe Tourismus-Intensität in Mecklenburg-Vorpommern sei ein Plus für den Einzelhandel. Deshalb müssten bei Gesprächen zum Einzelhandel einer Stadt immer auch Touristiker mit am Tisch sitzen, empfahl Wotruba.

Hauptthema des Einzelhandelsforums in Schwerin waren jedoch die Folgen der Digitalisierung und des zunehmenden Online-Handels. Wotruba betonte, der stationäre Einzelhandel sei trotz der Veränderungen und Herausforderungen durch das Internet kein Auslaufmodell. Selbst reine Internethändler eröffneten inzwischen Filialen in Innenstädten, um auf sich aufmerksam zu machen und ihre Umsatzmöglichkeiten zu erweitern, sagte er.

Einzelhändler in kleinen Städten hätten zudem noch eine gewisse Schonfrist, in der sie sich eigene Konzepte überlegen sollten, sagte Wotruba. Wichtig seien neben abgestimmten Öffnungszeiten in einer Shoppingzone zum Beispiel auch ein gemeinsames freies WLAN-Angebot der ansässigen Einzelhändler für die Kundschaft, die sich nicht alle paar Meter neu einwählen wolle. Aktuell wird etwa jeder zehnte Euro im Einzelhandel im Internet erlöst.

Eine Studie, die das Schweriner Energieministerium in Kooperation mit dem Handelsverband Nord, den Industrie- und Handelskammern des Landes sowie dem Ostdeutschen Sparkassenverband Anfang 2018 in Auftrag gegeben hat, soll das Online-Einkaufsverhalten von Kunden in Mecklenburg-Vorpommern untersuchen. Energieminister Christian Pegel (SPD), sagte: »Benötigen wir künftig weniger Fläche für den stationären Handel oder eröffnen Kleinflächenkonzepte vielleicht neue Chancen für historische Innenstädte - das sind nur einige Fragen, die es zu klären gilt.« Ergebnisse werden Ende 2018 erwartet. dpa/nd

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