Für Sicherungsverwahrte weniger Ausführungen?
Hannover. Straftäter, die wegen ihrer Gefährlichkeit nach der Haftzeit in Sicherungsverwahrung eingesperrt bleiben, haben in Niedersachsen bisher das Recht auf mindestens eine monatliche Ausführung. Die Betroffenen müssen nun damit rechnen, dass sie künftig deutlich seltener nach draußen dürfen. Die rot-schwarze Koalition im Landtag regte jetzt an, die Zahl der Ausführungen »zu überprüfen«, im Klartext: zu reduzieren. SPD und Union wiesen am Donnerstag im Plenum darauf hin, dass Sicherungsverwahrte in allen anderen Bundesländern, ausgenommen Bremen, nur vier Mal im Jahr das Gefängnis in Begleitung verlassen können. In Niedersachsen geschehe das so oft, dass die zur »Risikominimierung« notwendige Vor- und Nachbereitung der Ausführungen zu kurz komme. Noch hat das Plenum nicht entschieden, zunächst wird die Sache im Fachausschuss diskutiert. haju
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