CSU beschließt Kreuz-Pflicht für bayerische Behörden

Dienstgebäude im Freistaat müssen ab Juni im Eingangsbereich das Symbol als Hinweis auf die »geschichtliche und kulturelle Prägung« verpflichtend anbringen

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München. In Bayern muss nach einem Beschluss des Landeskabinetts ab Juni in jeder Behörde ein Kreuz hängen. »Im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat ist als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns deutlich wahrnehmbar ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen«, erklärte die Staatskanzlei am Dienstag nach einer Kabinettssitzung. Die allgemeine Geschäftsordnung sei entsprechend geändert worden.

»Das Kreuz ist das grundlegende Symbol der kulturellen Identität christlich-abendländischer Prägung«, hieß es weiter. Die Verordnung gilt ausschließlich für die Ämter des Freistaats, nicht für die Behörden der Kommunen und des Bundes in Bayern - über diese hat die Staatsregierung keine Verfügungsgewalt. Bisher schrieb die Staatsregierung Kreuze nur für die Klassenzimmer der bayerischen Schulen und die Gerichtssäle vor. Kreuze hängen zwar auch in manchen anderen bayerischen Behörden, bislang aber in Eigenregie. Diese seien kein Zeichen einer Religion und kein Verstoß gegen das Neutralitätsgebot, behauptete Söder am Dienstag nach der Kabinettssitzung.

Im Eingangsbereich der bayerischen Staatskanzlei schuff Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Dienstag schon einmal Fakten. Im Beisein von Journalisten hing er ein Kreuz auf. Söder betonte, das Symbol sei ein Ausdruck elementarer Werte wie Nächstenliebe, Menschenwürde und Toleranz.

Das Kreuz, das der Ministerpräsident anbrachte, hat aber durchaus religiösen Hintergrund: Es hing bis 2008 im Kabinettssaal, war ein Geschenk des früheren Münchner Kardinals Friedrich Wetter und wurde nach Söders Worten auch von diesem geweiht. Agenturen/nd
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