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Abgeduckt im Denkmalsstreit

Berlin entspricht dem Wunsch des Erzbischofs, die Hedwigs-Kathedrale komplett umzubauen

  • Tomas Morgenstern
  • Lesedauer: 6 Min.

Berlin ist drauf und dran, ohne Not ein einzigartiges Kultur- und Geschichtsdenkmal der Zerstörung preiszugeben. Das Erzbistum Berlin will im Rahmen eines umfassenden Sanierungs- und Neubauprojekts die St. Hedwigs-Kathedrale am Bebelplatz komplett umbauen lassen. Einen entsprechenden Beschluss hatte Erzbischof Heiner Koch am 1. November 2016 verkündet. Im September nun soll die Kirche, die jährlich mehr als 200 000 Besucher zählt, für mehrere Jahre geschlossen werden.

Im Kern geht es bei diesem Vorhaben um die Beseitigung der beim Wiederaufbau der kriegszerstörten Kathedrale unter Leitung von Hans Schwippert (1899-1973), einem der bedeutendsten bundesdeutschen Architekten, verwirklichten Neukonzeption des Kircheninneren, das selbst denkmalgeschützt ist. Verschwinden soll damit eine besondere, unter den restriktiven Bedingungen der DDR umgesetzte architektonische und künstlerische Interpretation der liturgischen Erneuerung in der Katholischen Kirche. So symbolisiert die Bodenöffnung im Altarraum zwischen Ober- und Unterkirche die enge Verbindung der versammelten Gemeinde mit ihren verstorbenen Bischöfen und Märtyrern. Über eine Treppe gelangt man auch zum Grab des seliggesprochenen Dompropstes und Nazi-Gegners Bernhard Lichtenberg (1875-1943), der auf dem Weg ins KZ Dachau gestorben war. Für viele Gläubige in der DDR war die Hedwigs-Kathedrale nicht zuletzt auch das Symbol für die Einheit der Katholiken des Bistums Berlin unter den Bedingungen der Teilung der Stadt.

St. Hedwigs-Kathedrale

Die St. Hedwigs-Kathedrale entstand von 1747 bis 1773 nach dem Vorbild des Pantheons in Rom und nach Plänen von Georg Wenzeslaus von Knobelsdorf (1699-1753) als Kuppelbau.

König Friedrich II. (1712-1786) genehmigte sie als erste katholische Pfarrkirche in Berlin nach der Reformation für die vor allem aus Schlesien zugewanderten Katholiken.

Mehrfach umgebaut und seit den 1930er Jahren Bischofskirche, wurde das Bauwerk 1943 durch Bomben bis auf die Grundmauern zerstört.

Der in der DDR 1951 begonnene, vom Architekten Hans Schwippert geleitete Wiederaufbau war eine gesamtdeutsche Kraftanstrengung. Abgeschlossen wurde er 1963.

Das Äußere der Kirche wurde, wie das umgebende Ensemble des einstigen Forum Fridericianum mit Staatsoper, dem heutigen Hotel de Rome und der »Kommode«, nah am historischen Original rekonstruiert.

Die St. Hedwigs-Kathedrale ist die Grablege der Berliner Bischöfe. Bestattet sind in ihr auch katholische Märtyrer, darunter der später seliggesprochene Dompropst Bernhard Lichtenberg (1875-1943), ein aktiver Gegner des Nazi-Regimes. tm

Auf verbreitetes Unverständnis stieß dabei, dass die dem Kultursenator Klaus Lederer (LINKE) unterstehende Oberste Denkmalbehörde den Umbauplänen zugestimmt hat, die das Landesdenkmalamt zuvor ausdrücklich abgelehnt hatte. Auch in der Linkspartei rumort es seither. Dass zudem Bund und Land insgesamt ein Drittel der auf 60 Millionen Euro veranschlagten Kosten für die Umgestaltung von Kirche, die den Abriss und Neubau des benachbarten Bernhard-Lichtenberg-Hauses gleich einschließt, übernehmen, empfinden viele Kritiker als Affront. Allein acht Millionen Euro sollen Berlins Steuerzahler aufbringen - eine Last, die wachsen könnte, da bislang keine Analyse des Baugrunds erfolgt ist.

Den bischöflichen Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung für die Um- und Neugestaltung der Kathedrale und des Bernhard-Lichtenberg-Hauses hatte zunächst die Untere Denkmalschutzbehörde beim Bezirksamt Mitte zu prüfen. Es kam im November 2107 zu dem Schluss, man könne dem Vorhaben teilweise entsprechen. Dem hatte das Landesdenkmalamt in einer Stellungnahme widersprochen. Das Amt wies die Einschätzung zurück, weil »gewichtige Gründe des Denkmalschutzes entgegenstehen und ein überwiegendes öffentliches Interesse die hier beantragten Maßnahmen nicht verlangt, auch nicht unter Berücksichtigung gottesdienstlicher Belange«.

Da somit das für die Erteilung der denkmalrechtlichen Genehmigung er᠆forderliche Einvernehmen nicht gegeben war, musste laut Landesdenkmalschutzgesetz die Oberste Denkmalschutzbehörde den Dissens entscheiden. Sie entschied gegen das Urteil der Fachbehörde. Dazu heißt es in einer Mitteilung der Senatsverwaltung vom 16. Februar 2018: »Nach Inaugenscheinnahme des Denkmals und intensiver Prüfung der Vorhaben unter Abwägung der denkmalrechtlichen Belange und der liturgischen Erfordernisse kam die Oberste Denkmalschutzbehörde zu dem Ergebnis, dass die denkmalrechtliche Genehmigung für die Vorhaben weitgehend zu erteilen ist.« Die geplanten Umbauten seien »weitgehend zulässig«, das denkmalrechtliche Erhaltungsinteresse müsse daher gegenüber dem kirchlichen Selbstorganisationsrecht zurücktreten. Und der Kultursenator erklärte, man habe das Für und Wider eines Umbaus diskutiert. »Es ist aber Ausdruck des verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrechts der Kirchen, Religionen und Weltanschauungsgemeinschaften, die für die Nutzbarkeit ihrer Sakralräume erforderlichen kultisch-liturgischen Belange selbst festzustellen. Diese Feststellungen der obersten Kirchenbehörden sind durch den Staat zu respektieren.« Die getroffene Entscheidung sei aus verfassungsrechtlichen Gründen zwingend.

Unstrittig ist, dass die Kathedrale - wie übrigens auch das in den 1970er Jahren als Bischofssitz erbaute Bernhard-Lichtenberg-Haus - dringend sanierungsbedürftig ist. Vor allem darauf verwies das Erzbistum auf »nd«-Anfrage. »Anlässlich dieser dringend gebotenen Sanierung und Reinigung hatte das Erzbistum Berlin einen offenen Wettbewerb ausgeschrieben zur Umgestaltung, da immer wieder liturgische Defizite zur Feier des Gottesdienstes in dem Raum benannt wurden«, teilte Sprecher Stefan Förner mit. »Im Ergebnis des Wettbewerbs rückt das in die Mitte, was uns für die Feier der Eucharistie zentral ist: der Altar, um den sich die Gemeinde versammelt und der im Gottesdienst Christus symbolisiert.« Man werde die Umgestaltung aber »sehr transparent und nachvollziehbar kommunizieren«, auch hinsichtlich der Kosten.

Das vom Erzbistum gewählte Verfahren lässt freilich den Schluss zu, dass es dabei von vorn herein darum ging, die fällige Sanierung mit einer umfassenden Umgestaltung der Kirche zu verbinden. Das ist offenbar ganz im Sinne des Erzbischofs, geht es dabei doch um eine Aufwertung seiner Repräsentanz, um eine »Hauptstadtkirche«. Den ersten Preis des offenen Realisierungswettbewerbs zur Neugestaltung des Innenraums der Hedwigs-Kathedrale gewann am 30. Juni 2014 das Architekturbüro Sichau & Walter Architekten GmbH und Leo Zogmayer aus Wien. Ausgeschrieben worden war der Wettbewerb im November 2013, drei Jahre vor Bekanntgabe des Umbaubeschlusses. Doch seit Jahren gibt es Widerstand gegen den geplanten Totalumbau der Kirche, der neben der Schließung der Bodenöffnung eine vollständige Neugestaltung des Innenraums vorsieht. Verschwinden soll auch die künstlerisch wertvolle Einrichtung bis hin zur Fensterverglasung und zur erst 1976-1978 eingebauten Orgel. Das vom Ostberliner Metallgestalter Fritz Kühn (1910-1967) geschaffene Kuppelkreuz soll demontiert werden.

Gegenüber der Nachrichtenagentur KNA hatte sich Anfang April auch Sachsens früherer Wissenschaftsminister Hans Joachim (CDU), bis 2009 Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken, zu Wort gemeldet. Er hatte von 1959 bis 1964 an der Humboldt-Universität studiert und sagte: »Wir Katholiken im Ostteil der Stadt waren stolz auf diese Neuschöpfung der Kathedrale.«

Vor einem Jahr hat das Bündnis »Freunde der Hedwigs-Kathedrale« eine Erklärung auf den Weg gebracht. Mittlerweile 1094 Persönlichkeiten haben sie unterzeichnet, wie der ehemalige Berliner CDU-Abgeordnete Alfred M. Molter dem »nd« sagte. Inzwischen hätten Rechtsvertreter der an dem als Gesamtkunstwerk beteiligten Architekten und Künstler aus Ost und West ihre Urheberrechte geltend gemacht und fristgemäß Einspruch gegen den Umbau eingelegt. Unter ihnen der 89-jährige Aachener Goldschmied Hubertus Förster, der gemeinsam mit Fritz Schwerdt Tabernakel und Kreuz auf dem Altar geschaffen hat.

Am 14. April hatte sich auch die LINKE auf ihrem Landesparteitag mit dem Thema befasst. Der Bezirksverband Tempelhof-Schöneberg hatte dazu einen Antrag formuliert, mit dem Senator Lederer in Erklärungsnot gegenüber der eigenen Partei geraten könnte. Heißt es doch darin: »Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa wird ersucht, ihre Entscheidung zur Um- und Neugestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale zu überdenken und ihre Unterstützung der erzbischöflichen Pläne zurückzuziehen, mit der die Rücknahme der denkmalrechtlichen Genehmigung sowie der finanziellen Unterstützung dieser Pläne über acht Millionen Euro aus Steuergeldern verbunden ist.«

Eingebracht hatte den Antrag, der weiter beraten werden soll, Horsta Krum. Als Theologin und ehemalige evangelisch-reformierte Pastorin wies sie die vom Erzbistum zur Begründung ihrer Umbauentscheidung bemühten »liturgischen Belange« und »theologischen Notwendigkeiten« als vorgeschoben zurück. Und sie warf der Senatsverwaltung vor, deren Plausibilität nicht nachvollziehbar geprüft zu haben. »Ich empfinde die Pläne des Erzbistums und auch sein Vorgehen als skandalös«, erklärte sie. »Ich stelle deshalb die Entscheidung der Senatsverwaltung für Kultur und Europa infrage und lehne es ab, dass wir als Steuerzahler das Erzbistum auch noch finanziell unterstützen sollen.«

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