Urteil zu Kirchenasyl fällt im Mai

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München. Im juristischen Streit um das sogenannte Freisinger Kirchenasyl fällt am 3. Mai das Urteil. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat sich jüngst in einem Revisionsverfahren erstmals mit dem Fall aus dem Jahr 2016 beschäftigt und nach der Verhandlung zwei weitere angesetzte Termine abgesagt. Es ging um das Urteil des Amtsgerichts Freising, das den angeklagten Nigerianer vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Kirchenasyl habe weder für die Behörden noch für den Mann aus Nigeria eine rechtliche Bedeutung, argumentierten die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Damit habe sich der Angeklagte illegal in Deutschland aufgehalten. Die Richter am OLG und der Verteidiger des Angeklagten stimmten zu, dass Kirchenasyl in Deutschland keine rechtliche Bindung habe. Beide Seiten stellten aber die Frage in den Raum, wieso im Freisinger Fall dann keine Behörde tätig geworden war. Genau das stelle einen Duldungsanspruch dar, so der Anwalt des Angeklagten. dpa/nd

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