Urteil zu Kirchenasyl fällt im Mai

  • Lesedauer: 1 Min.

München. Im juristischen Streit um das sogenannte Freisinger Kirchenasyl fällt am 3. Mai das Urteil. Das Oberlandesgericht München (OLG) hat sich jüngst in einem Revisionsverfahren erstmals mit dem Fall aus dem Jahr 2016 beschäftigt und nach der Verhandlung zwei weitere angesetzte Termine abgesagt. Es ging um das Urteil des Amtsgerichts Freising, das den angeklagten Nigerianer vom Vorwurf des illegalen Aufenthalts freigesprochen hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte dagegen Revision eingelegt. Kirchenasyl habe weder für die Behörden noch für den Mann aus Nigeria eine rechtliche Bedeutung, argumentierten die Vertreter der Generalstaatsanwaltschaft. Damit habe sich der Angeklagte illegal in Deutschland aufgehalten. Die Richter am OLG und der Verteidiger des Angeklagten stimmten zu, dass Kirchenasyl in Deutschland keine rechtliche Bindung habe. Beide Seiten stellten aber die Frage in den Raum, wieso im Freisinger Fall dann keine Behörde tätig geworden war. Genau das stelle einen Duldungsanspruch dar, so der Anwalt des Angeklagten. dpa/nd

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal