Keine Steuerprivilegien für extremistische Vereine
München. Extremistische Vereine sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) grundsätzlich nicht gemeinnützig und können deshalb auch keine Steuerprivilegien in Anspruch nehmen. Wird ein Verein in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder »ausdrücklich als extremistisch bezeichnet«, ist er nicht gemeinnützig, heißt es in einem am Mittwoch in München veröffentlichten BFH-Urteil. Es liege dann am Verein, das Gegenteil zu beweisen. (Az. V R 36/16) AFP/nd
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