Heilige Kuh 219a

Ulrike Henning über Ärzte, denen die freie Berufsausübung nichts wert ist

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 1 Min.

In die Reihe der heiligen Kühe dürfte nun auch der Paragraf 219a aufgenommen werden. Er verbietet Werbung für Schwangerschaftsabbrüche. Mitunter erzielen »Lebensschützer« in dieser Sache gerichtliche Erfolge und schränken damit die Freiheit der Berufsausübung von Medizinern ein, die sich entschieden haben, ungewollt schwangeren Frauen zu helfen. Auf dem gerade beendeten Erfurter Ärztetag gab es mehrere Anträge dazu. Abgelehnt wurden jene, die für eine Streichung des Paragrafen votierten. Zustimmung erhielten die Kompromissvarianten: sachliche Information stärken, Werbungsverbot beibehalten.

Damit ist die Möglichkeit weiterer Klagen nicht aus der Welt, in denen Werbung und Information voneinander abzugrenzen sind. Dabei müsste die Ärzteschaft es besser wissen: Die Art Werbung, die hier vorgeschoben wird, ist ein reines Phantom. Die Beschlusslage verdeutlicht die starke Fragmentierung der Ärzteschaft. Man möchte es sich zudem nicht mit den regierenden Unionsparteien verderben. Auch Minister Jens Spahn will den 219a unangetastet lassen. Eingeknickt war zuvor auch schon die SPD. Alle getreu dem Motto patriarchaler Bevormundung: Ein Schwangerschaftsabbruch darf nicht zu einfach sein, weder für die Ärzte und schon gar nicht für die Frauen.

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