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- Whistleblowerschutz in Deutschland
Nachhilfe für Berlin
Simon Poelchau über die Rüge der EU-Kommission für die Bundesregierung wegen ihres mangelhaften Schutzes von Whistleblowern
Die Bundesregierung muss mal wieder Nachhilfe in Brüssel nehmen. Diesmal geht es um das Thema Whistleblowerschutz. EU-Justizkommissarin Vera Jourová hat nämlich kurz vor ihrem Besuch in Berlin Kritik an den deutschen Regeln geübt. Der Schutz für Hinweisgeber von Rechtsverstößen sei in Deutschland sehr begrenzt, rügte sie.
Die Kommission hat mit ihrer Gesetzesinitiative einen großen Schritt nach vorn in Sachen besseren Whistleblowerschutzes gemacht. Trotz mancher Schwachstelle kommt dies auch bei linken Kritikern gut an. Und die Bundesregierung? Sie macht mit ihrem Gesetzesentwurf zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen einen großen Schritt zurück. Dort soll zwar festgehalten werden, dass Whistleblower unter Umständen nicht strafrechtlich belangt werden können, wenn sie rechtswidrige Handlungen oder anderes Fehlverhalten aufdecken, doch insgesamt werden sie schlechter gestellt.
Experten bemängeln vor allem, dass die Straffreiheit nur gelten soll, wenn Whistleblower aus rein uneigennützigen Motiven handeln. So zeigt sich mal wieder, dass die Bundesregierung lieber die Unternehmen und ihre zwielichtigen Geschäftspraktiken schützen will, als dass die Öffentlichkeit die Wahrheit erfahren soll.
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