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  • Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Triage als Phantom

Ulrike Henning wünscht sich Ursachenbekämpfung, nicht allein Regel-Debatten

Blick auf den Flur einer Intensivstation: Zu deren Kapazitäten gab es in der Pandemie ein tagesaktuelles Register.
Blick auf den Flur einer Intensivstation: Zu deren Kapazitäten gab es in der Pandemie ein tagesaktuelles Register.

Gleich mehrfach weist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes über die Triage-Regelung im Infektionsschutzgesetz hinaus. Wegen der Nicht-Zuständigkeit des Bundes werden nun vermutlich Länder-Regelungen eingefordert, die im Erfolgsfall eher zu einem Flickenteppich von Normen führen.

In der Debatte geht unter, dass auch in einer Triage-Situation – zu der es in der Pandemie in Deutschland gar nicht gekommen ist – nur das genutzt werden kann, was tatsächlich da ist. In der aktuellen Krankenhausreform weiß kaum jemand, wie die Kliniken demnächst ausgestattet sein werden. Einschränkungen, darunter ausgerechnet in der Schmerzmedizin, werden befürchtet.

Fast am gefährlichsten ist jedoch, dass die Diskussion weit über die Pandemiekonstellation hinaus ausfranst. Angesichts von überfüllten Notaufnahmen fällt vielen sofort das T-Wort ein. Notsituationen können nach Natur- oder anderen Katastrophen entstehen – bis hin zum Bündnis- oder Verteidigungsfall. Triage-Debatten allein führen hier nur zu einer gedanklichen Schreckstarre, nicht zur Ursachenbekämpfung.

Die Krankenhäuser sind auch deshalb gut durch die Pandemie gekommen, weil es ein tagesaktuelles Register der Intensivkapazitäten gab und zwischen Kliniken unbürokratisch kooperiert wurde. Aktuell wäre also die Beratung darüber wichtiger, wie Kliniken grundsätzlich ausgestattet sein müssen, um allen Patienten und auch in schwierigen Situationen eine gute Versorgung zu sichern. Die Krankenhausreform könnte hierfür einen Rahmen bieten.

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