»R2G« gegen Verbrennung von Flaggen
Die Verbrennung von Flaggen auf Demonstrationen kann auch ohne Gesetzesverschärfungen im Bund wirksam verboten werden. Zu diesem Schluss kommt ein von den Koalitionsfraktionen beauftragtes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Abgeordnetenhauses. Es »stellt klar, dass die Polizei Auflagen erlassen muss, um gegen das Verbrennen ausländischer Nationalflaggen auf Demonstrationen einschreiten zu können«, erklären die rechtspolitischen Sprecher Sven Kohlmeier (SPD), Sebastian Schlüsselburg (LINKE) und Benedikt Lux (Grüne). »Wir fordern die Versammlungsbehörde eindringlich auf, bei Demonstrationen, bei denen es zu Flaggenverbrennungen kommen kann, solche Auflagen zu erlassen«, so die Abgeordneten weiter.
»Die CDU hat wie immer vorschnell eine Strafrechtsverschärfung gefordert«, erinnert Schlüsselburg auf nd-Anfrage. Das geltende Recht reiche aber aus, um gegen Flaggenverbrennungen, insbesondere von Israelflaggen, vorzugehen. Das Gutachten sieht die Möglichkeit, dies nach Paragraf 15 des Versammlungsgesetzes zu verbieten, »sofern aufgrund der konkreten Umstände einer öffentlichen Versammlung die Gefahr besteht, dass Versammlungsteilnehmer durch das Verbrennen von Flaggen verletzt werden können«. Der Rechtsausschuss wird sich demnächst in einer Anhörung dem Thema widmen.
»Insbesondere verpflichtet uns die Shoah, die in Berlin geplant und von hier aus gesteuert wurde, das öffentliche Verbrennen von Israel-Flaggen konsequent zu verhindern«, geben die drei Politiker zu bedenken. Da »ein Anfangsverdacht der Volksverhetzung bestehen kann«, fordern die Koalitionsfraktionen die Polizei auf, »jeden Fall des öffentlichen Fahnen-Verbrennens genau zu dokumentieren«.
Hintergrund der Initiative sind antisemitische Ausschreitungen bei Demonstrationen im Dezember, bei denen Israel-Fahnen verbrannt wurden. Bislang steht nur das verbrennen der deutschen Flagge unter Strafe.
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