Satire, aber keine Kunst
Böhmermanns Gedicht
Wesentliche Passagen aus dem Schmähgedicht des Satirikers Jan Böhmermann über den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan bleiben weiterhin verboten. Das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) bestätigte am Dienstag das Urteil der Vorinstanz und wies damit Böhmermanns Berufung ab. Auch die Berufung Erdogans, der ein vollständiges Verbot des Gedichts gefordert hatte, wurde abgelehnt.
»Der Senat hält es für zweifelhaft, dass der angegriffene Beitrag als Kunst im Sinne des Grundgesetzes einzustufen ist«, erklärte das OLG zur Begründung. Es fehle an der nötigen »Schöpfungshöhe«. »Satire kann Kunst sein, muss sie aber nicht«, hieß es weiter. Die Revision wurde nicht zugelassen, wogegen aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt werden kann.
Jan Böhmermann hatte am 31. März 2016 in der ZDF-Sendung »Neo Magazin Royale« ein Gedicht verlesen, in dem Erdogan sexueller Handlungen wie Pädophilie und Sodomie bezichtigt wurde. Erdogan ging dagegen juristisch vor. Das Landgericht Hamburg wertete viele Passagen als Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die Erdogan auch im Rahmen einer Satire nicht hinnehmen müsse.
Sowohl Böhmermann als auch Erdogan gingen gegen das Urteil in Berufung. Böhmermanns Anwalt kündigte zudem bereits im Vorfeld an, gegebenenfalls bis zum Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen. AFP
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