Pegida wehrt sich gegen Verbot, Seenotretter als Schlepper zu bezeichnen
Dresden. Das rassistische Pegida-Bündnis wehrt sich gerichtlich gegen das Verbot, die Dresdner Seenotrettungsorganisation Mission Lifeline als Schlepper bezeichnen zu dürfen. Der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden (OLG) verhandelt am Freitag über die Berufung von Pegida gegen seine Verurteilung durch das Landgericht Dresden im Januar, teilte das OLG am Dienstag mit. Das Landgericht Dresden hatte die von Pegida bei Facebook geteilten Äußerungen aus einem Bericht der völkisch-nationalistischen Identitären als Meinungsäußerung gewertet. Allerdings sei die Grenze zur »Schmähkritik« überschritten worden, hieß es. In dem Bericht war die Mission Lifeline als »Schlepper-NGO« bezeichnet worden, die sich mit ihrem Schiff unerlaubt in libyschen Gewässern aufhalte und sich mit Schleusern zur Übergabe der »heißen Ware« verabredet habe. dpa/nd
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