- Politik
- Mindestgröße für Polizisten
Zu klein und damit ungeeignet
Gericht bestätigt Einheits-Mindestgröße für Polizisten in Nordrhein-Westfalen
Düsseldorf. Eine Welt bricht für die 1,60 Meter kleine Bewerberin nicht zusammen. Die 24-jährige Kampfsportlerin hat die Einstellungstests bei der Bundespolizei sowie bei der Länderpolizei in Hessen und Niedersachsen bestanden. Aus Heimatliebe hätte die Duisburgerin ihre Ausbildung dennoch gern bei der NRW-Polizei begonnen. Doch daraus wird nichts. Sie sei zu klein und damit ungeeignet, befindet das Verwaltungsgericht am Dienstag in Düsseldorf. Die neue Einheits-Mindestgröße von 1,63 Meter für Polizisten in NRW sei zulässig, weil sachgerecht und nachvollziehbar. Die Berufung lässt das Gericht nicht zu.
Die Landesregierung hatte die Einheitsgröße per Erlass festgelegt, weil die bisherigen Größen für Männer (1,68) und Frauen (1,63) vom Oberverwaltungsgericht in Münster als rechtswidrig gekippt worden waren.
Die 24-Jährige sei extrem sportlich, laufe Marathon und könne die fehlenden drei Zentimeter durch ihre Fitness spielend kompensieren, argumentierte ihr Anwalt Thomas Pünder. Doch das sieht das Gericht anders: »Es gibt Sachen, die durch Muskelkraft nicht auszugleichen sind«, sagt Richter Andreas Müller und wirbt um Verständnis: »Wir sehen natürlich, dass sie fit sind. Es ist eine Härte, aber irgendwo muss man auch mal einen Cut machen.« Das Land habe nachvollziehbar dargelegt, dass eine Mindestgröße auch zum eigenen Schutz sachgerecht sei: Größere Polizisten könnten bei Verkehrskontrollen besser in Autos blicken und eher Gefahren erkennen. Außerdem könne sich die Fitness in 40 Berufsjahren verändern.
»Körperliche Präsenz und Robustheit sind ganz wichtig«, betont Victor Ocansey vom Landesamt der Polizei für Ausbildung. Die Mindestgröße resultiere aus der Summe der Untersuchungen. Etwa bei der Festnahme von Menschen, die Widerstand leisten, zählten auch Hebelkräfte, die größenabhängig seien.
Für die Frau steht der Polizeiberuf dennoch offen, da sie ja als Bundespolizistin die Aufnahme geschafft hat. So könnte sie mit ihren etwas größeren NRW-Kollegen ausrücken - bei gemeinsamen Einsätzen von Bundes- und Landespolizei. dpa/nd
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