Verfassungsklage gegen Polizeigesetz

Bürgerrechtsorganisation will im Herbst Karlsruhe anrufen

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München. Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) hat eine Verfassungsbeschwerde gegen das bayerische Polizeiaufgabengesetz angekündigt, das in der Nacht vom 15. auf den 16. Mai 2018 vom Landtag beschlossen wurde. Für den Gang nach Karlsruhe arbeite die GFF derzeit an einer breiten Koalition zivilgesellschaftlicher Kräfte, teilte die Organisation am Mittwoch mit. »Die Botschaft des bayerischen Gesetzgebers ist strukturell totalitär: Die Polizei soll letztlich tun und lassen können, was sie für richtig hält«, erklärte Dr. Bijan Moini, Rechtsanwalt und Mitarbeiter der Gesellschaft für Freiheitsrechte. »Das ist mit einem Rechtsstaat, in dem die Macht der Exekutive begrenzt und gerichtlich kontrollierbar sein muss, schon im Ansatz unvereinbar.« Zur Finanzierung der Verfassungsbeschwerde ruft die Bürgerrechtsorganisation die Öffentlichkeit zu Spenden auf. Mit der Einreichung der Klage sei noch im Herbst zu rechnen, heißt es. Die GFF hat bereits eine Verfassungsbeschwerde gegen das frühere bayerische Verfassungsschutzgesetz eingereicht. nd Seite 6

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