Schadenersatz nach 15 Jahren
Erfolg für geprellte Anleger eines Immobilienfonds der Volkssolidarität
Rostock. Das Landgericht Rostock hat zwei Anlegern eines Immobilienfonds der Volkssolidarität-Kreisverbands Bad Doberan/Rostock-Land Schadenersatz in Höhe von 22 500 Euro zugesprochen. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, hat der Kreisverband als Gründungsgesellschafter des Fonds 2003 und 2004 die Anleger nicht ausreichend über die Risiken der Beteiligungen aufgeklärt. Bereits 2003 habe sich die Volkssolidarität Sozial Immobiliengesellschaft mbH Co KG in wirtschaftlicher Schieflage befunden. Die Anleger hätten dies erfahren müssen.
Von den Anlegern erhobene Ansprüche gegenüber dem zweiten beklagten Volkssolidarität-Kreisverband Mecklenburg Mitte wurden mangels Haftung abgewiesen, so das Gericht.
Bereits 2014 hatte das Landgericht den Ex-Manager zweier Fonds der Volkssolidarität-Kreisverbände Bad-Doberan/Rostock-Land und Mecklenburg-Mitte wegen Insolvenzverschleppung und gewerbsmäßigen Betrugs zu drei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Er war mit einem weiteren Mann Initiator der Fonds gewesen. In den Fonds mit 1600 Anlegern sollen 9,5 Millionen Euro versickert sein. Angeklagt waren 144 Fälle mit einer Schadenssumme von 1,1 Millionen Euro. Der BGH hatte dieses Urteil wegen Rechtsfehlern kassiert.
Der Rechtsanwalt der beiden Anleger, Holger Spiegelberg, zeigte sich teilweise zufrieden mit dem Urteil. Nicht einverstanden sei er damit, dass der Kreisverband Mecklenburg Mitte nicht haftbar gemacht wurde. Dieser habe zwar die Anteile an dem Fonds verkauft, »aber de facto weiter die Strippen gezogen.« dpa/nd
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