Merkels humaner Moment

Robert D. Meyer über eine Klage gegen die Flüchtlingspolitik der Kanzlerin

  • Robert D. Meyer
  • Lesedauer: 1 Min.

Es ist eine Mär, die sich seit den Sommertagen 2015 hält: Merkel habe die Grenze »geöffnet«, um Tausenden Geflüchteten zu helfen, die sich auf einer Odyssee irgendwo zwischen Ungarn und Österreich befanden. Die AfD versucht aus dieser Erzählung nun einmal mehr politisches Kapital zu schlagen, klagt in Karlsruhe, weil sie vorgibt, sich um die Mitwirkungsrechte des Bundestags zu sorgen. Einem Parlament, dem die Rechten zum damaligen Zeitpunkt noch nicht einmal angehörten. Welch Aufopferung!

Denn die Wahrheit ist: Die Sachlage, noch dazu die juristische, ist komplizierter, als es Asylfeinde aus ihrer vereinfachenden Perspektive darstellen. Doch komplexe Realität taugt eben nicht für aufheizende Parolen auf einem Wahlplakat, der Pegida-Demo oder für den krawalligen Politalk. Ein Teil der Wahrheit ist, dass die Bundesregierung nicht die Grenzen öffnet, sondern darüber entscheiden kann, ob es vorübergehend Grenzkontrollen gibt oder nicht. Auch eine Pflicht zur unmittelbaren Zurückweisung eines Flüchtenden an der Grenze gibt es in dem Sinne nicht.

Ins Narrativ der AfD passt das alles nicht. Ihr geht es vordergründig nicht darum, die Rechte des Parlaments zu stärken. Ihr Ziel ist es, die öffentliche Debatte zu beeinflussen, um von der eigentlichen Frage abzulenken: Wie sieht eine humane Asylpolitik auf europäischer Ebene aus?

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