Deutsche Sportler mucken auf

Die DOSB-Athletenkommission fordert in einem Offenen Brief an das Internationale Olympischen Komitee 25 Prozent Beteiligung an den Erlösen

  • Nikolaj Stobbe und Dominik Kortus, Köln
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Athleten in Deutschland machen weiter mobil. Im Zuge des Streits um die Regel 40 der Olympischen Charta fordern die Spitzensportler vom Internationalen Olympischen Komitee (IOC) eine Beteiligung von 25 Prozent an den Erlösen der Vermarktungs- und Übertragungsrechte. Darüber hinaus solle der Antidopingkampf vom IOC mit weiteren zehn Prozent unterstützt werden. »Die Athleten können und sollen partizipieren«, hieß es in einem Offenen Brief der DOSB-Athletenkommission an das IOC und dessen Präsidenten Thomas Bach. Die Mitglieder der Athletenkommission stehen auch dem Verein Athleten Deutschland vor.

Sportler würden sich »mit hohen wirtschaftlichen, persönlichen und sozialen Risiken« auf Olympische Spiele vorbereiten, ohne entsprechend entschädigt zu werden. Auch würden sie - anders als bei EM und WM - keinerlei Prämien erhalten. Die Einnahmen des Ringeordens sind enorm. Nach Angaben der Athleten erzielte das IOC allein mit den exklusiven Übertragungsrechten und damit auch der Verwendung von Bildern bei Olympischen Spielen im Zeitraum 2013 bis 2016 Erlöse in Höhe von 4,8 Milliarden Euro.

Bezüglich der Vermarktung würden die Athleten zu große Einbußen in Kauf nehmen. »Das IOC entscheidet allein über die Verwendung der Übertragungsrechte bei Olympischen Spielen«, hieß es. Dabei gehe es auch um die Bild- und Persönlichkeitsrechte der einzelnen Athleten, die ohne große Entschädigung abgetreten werden müssen.

Geregelt sind die werblichen Möglichkeiten in der sogenannten Regel 40 der Olympischen Charta, die sich seit Monaten in einem Verfahren beim Bundeskartellamt bewähren muss. Innerhalb des Verfahrens war die Athletenvertretung eingeladen und hat sich nun mit Forderungen zu Wort gemeldet. Auch IOC-Präsident Thomas Bach wurde bereits von dem Vorstoß unterrichtet.

Durch die »Unterwerfung« unter die Regel 40 der Charta können die Athleten nur eingeschränkt werben, im Zeitraum der so genannten Frozen Period, die kurz vor, während und kurz nach den Olympischen Spielen gilt. »Den Athletinnen und Athleten gehen entscheidende Werbeeinnahmen und mögliche weitere Partnerschaften verloren«, hieß es.

Bei den Olympischen Spielen in Pyeongchang war die Regelung für deutsche Athleten aufgrund des Verfahrens beim Bundeskartellamt bereits etwas gelockert worden. »Aktuell läuft das Verfahren vor dem Bundeskartellamt. Wir sind optimistisch, dass dieses in Kürze zu einem Abschluss kommt«, teilte der DOSB am Mittwochnachmittag mit: »Grundsätzlich ist es den Athletinnen und Athleten bereits jetzt möglich, werbliche Aktivitäten auch mit ihren Sponsoren während der Frozen Period umzusetzen.« Der DOSB gehe zudem davon aus, dass sich der Rahmen der möglichen Werbeaktivitäten in Zukunft noch erweitern werde.

»Selbstverständlich werden während der Olympischen Spiele Bilder von Athletinnen und Athleten in der Fernsehübertragung gezeigt - dies liegt im ureigenen Interesse der Athletinnen und Athleten. Allein einer solchen medialen Verwertung ihrer Bilder stimmen die Athletinnen und Athleten in den Teilnahmebedingungen auch zu«, hieß es in der Stellungnahme weiter: »Darüber hinaus gibt es aber keine pauschale Abtretung von Persönlichkeitsrechten an das IOC oder den DOSB, die zu Vermarktungszwecken herangezogen werden.«

Das IOC wies in einer Stellungnahme erneut darauf hin, dass seine Einnahmen nicht zur Anhäufung von Reichtümern genutzt würden. »Ich verstehe die Probleme, die Athleten haben, um den Höhepunkt ihrer Karriere zu erreichen. Aber ich glaube, dass niemand von uns ohne unterstützende Strukturen an die Spitze seiner sportlichen Karriere kommt«, sagte Kirsty Coventry, Vorsitzende der IOC-Athletenkommission. 90 Prozent der Einkünfte würden in den Sport reinvestiert. Darunter falle unter anderem Unterstützung der Olympiaagastgeber und nationaler Sportverbände. Die Verbände würden die Athleten in der Weise unterstützen, »die sie für angemessen halten«. SID

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