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  • 25 Jahre "Asylkompromiss"

Pro Asyl beklagt »Wettlauf der Schäbigkeiten« im Asylrecht

Geschaftsführer der Menschenrechtsorganisation Burkhardt: »Es gerät in Vergessenheit, dass Europa auf den Menschenrechten basiert«

  • Lesedauer: 2 Min.

Frankfurt am Main. Pro Asyl hat zum 25. Jahrestag des sogenannten Asylkompromisses vor weiterer Abschottung in der Flüchtlingspolitik gewarnt. »Die militärische Mauer vor Europa wird ergänzt um eine Mauer aus Gesetzen, die den Zugang zum Recht auf Asyl systematisch verhindern sollen«, erklärte der Geschäftsführer der Menschenrechtsorganisation, Günter Burkhardt. »Es gerät in Vergessenheit, dass Europa auf den Menschenrechten basiert.«

Der Bundestag in Bonn hatte am 26. Mai 1993 den sogenannten Asylkompromiss beschlossen. 521 Abgeordnete stimmten für die dazu nötige Grundgesetzänderung, 132 dagegen. Am 1. Juli 1993 trat die Neuregelung in Kraft. Damals sei ein grundrechtlicher Kahlschlag erfolgt, rügte der Pro-Asyl-Geschäftsführer: »Das Asylrecht des Artikels 16 Grundgesetz wurde bis zur Unkenntlichkeit verändert.« Die Verfassungsänderung und die restriktiven Begleitgesetze seien die Initialzündung für einen »Wettlauf der Schäbigkeiten« gegenüber Schutzsuchenden gewesen, der die EU-Flüchtlingspolitik bis heute präge.

Die Probleme mit der wachsenden Zahl von Flüchtlingen seien damals auf die Nachbarstaaten verlagert worden, kritisierte Burkhardt weiter. »Heute stehen die neuen Mauern und Zäune der europäischen Abwehrpolitik an der türkisch-syrischen Grenze, am Evros-Fluss an der griechisch-türkischen Grenze und in Libyen.« Das Grundgesetz habe bis 1993 jeden politisch Verfolgten geschützt, der deutschen Boden erreichte. »Wer seitdem über einen Drittstaat einreist, erhält kein Asyl nach Artikel 16 Absatz 2 Grundgesetz. 25 Jahre später droht das europäische Asylrecht fundamental entkernt zu werden«, betonte Burkhardt. epd/nd

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