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Unbehagen im Bootshaus
Tomas Morgenstern hofft auf Klärung aller Eingentumsverhältnisse im Schloss
Dass sich Museen in aller Welt mit fremden Federn schmücken, liegt wohl in der Natur der Sache. Nur, wenn sie das auch mit anderer Leute, anderer Völker oder Länder Eigentum tun, ist das nur dann in Ordnung, wenn es mit deren Einverständnis geschieht. Wie war das beim Südseeboot?
Lange haben es sich unsere »abendländischen« Vorfahren mit dem Eigentum an archäologischen Funden, Kunst- und Kulturgütern leicht gemacht: Kolonial oder wirtschaftlich abhängige Völker wurden von ihnen um ihr Erbe geprellt, schlicht enteignet oder mit einem Handgeld abgespeist. Und im Kriegsfall wurde unverfroren geraubt. Sicher wäre manches Urzeit-Skelett, mancher antike Tempel ohne die großen Forscher und ihre Geldgeber nicht entdeckt und für die Menschheit erhalten worden. Doch archäologische Objekte gehören nach internationalem Recht in aller Regel dem Land, in dem sie gefunden wurden. Auch ärmere Länder hatten daher im 19. Jahrhundert Exportverbote verhängt - wenn auch mit mäßigem Erfolg. Würde all das Unrecht rückabgewickelt, stünden viele große Sammlungen in der reichen Welt heute leer.
Auch hierzulande müssen Politik und Kultur auf die Debatte um Raubgut und Restitution rea᠆gieren. Beim Humboldt-Forum berührt sie existenzielle Fragen zum geplanten Ausstellungskonzept. Die Stiftung, allen voran ihr Generalintendant, müssen vor allem Transparenz schaffen: Woher stammen die Exponate, die man zeigen will? Klebt etwa Blut daran? Gibt es Forderungen von Nachfahren? Der Besucher muss all das erfahren. Auch, ob beim Luf-Boot tatsächlich alles o.k. ist.
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