Was beim Umzug zu beachten ist

Gut versichert ins neue Heim

  • Bianca Boss, BdV-Pressesprecherin
  • Lesedauer: 2 Min.

Welche Versicherungen zahlen für Schäden, die beim Umzug entstehen. Was sollten Versicherte weiter beachten? Noch bevor der Umzug rollt, sollte die Hausratversicherung die neue Anschrift kennen. Während des Wohnungswechsels besteht dann in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Zudem sollten alle am Umzug beteiligten Privatpersonen eine Privathaftpflichtversicherung besitzen.

Eine Privathaftpflichtversicherung ist auch beim Umzug unverzichtbar. Beschädigt man etwa beim Tragen eines Schranks die Zimmertür der Mietwohnung, kommt die Privathaftpflichtversicherung dafür auf, denn sie tritt auch für Beschädigungen von »Mietsachen« ein. Wenn Helfern der Flatscreen aus den Händen rutscht und zerstört wird, ist der Schaden durch deren Privathaftpflicht gedeckt. Besitzen sie allerdings keine Privathaftpflichtversicherung, besteht kein durchsetzbarer Schadenersatzanspruch. Wer vorsätzlich etwas kaputt macht, muss in die eigene Tasche greifen. In diesen Fällen hilft keine Versicherung.

Wird der Umzug durch eine Spedition durchgeführt, haftet diese bei Beschädigungen - allerdings nach den Vertragsbedingungen des Umzugsunternehmens häufig begrenzt, bis zu einer bestimmten Schadenhöhe, pro Kubikmeter Laderaum. Im schlimmsten Fall hat der Umziehende das Nachsehen, weil ein Schaden nicht in voller Höhe übernommen wird. Wer sich gegen dieses Risiko restlos schützen will, sollte eine Transportversicherung zum Neuwert abschließen.

Wird der Umzug auf eigene Faust mit einem geliehenen Transporter abgewickelt, besteht unterwegs kein Versicherungsschutz für die Ladung für transportbedingte Schäden. Allerdings ist das Hab und Gut über die Außenversicherung der Hausratversicherung abgesichert, wenn eine auch sonst dort versicherte Gefahr eintritt, etwa das Umzugsfahrzeug abbrennt oder ein Einbruch stattfindet.

Dem Versicherungsunternehmen der Hausratversicherung muss ein Wohnungswechsel spätestens bei Umzugsbeginn angezeigt werden. Dabei ist die neue Wohnfläche und ein eventuell geänderter Hausratwert zu übermittel. Falls der Prämiensatz durch den Umzug in eine höhere Tarifzone steigt, besteht ein Sonderkündigungsrecht. Das kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die Erhöhung genutzt werden.

Der Kfz-Versicherung ist bei Umzug innerhalb eines Ortes lediglich die neue Anschrift mitzuteilen. Ändern sich durch den Wohnungswechsel prämienrelevante Faktoren, wird die Versicherungsgesellschaft die Prämie neu einstufen. Auch bei allen Personenversicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- und Rentenversicherungen sowie Unfall- und Krankenversicherungen muss die neue Anschrift übermittelt werden.

Weitere wichtige Tipps und Hinweise hat der BdV im »Infoblatt - Umzug und Versicherungen« zusammengestellt.

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