Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit kommt

Kabinett beschließt Gesetzentwurf

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Berlin. Nach langem Streit um das Rückkehrrecht aus Teilzeit- in Vollzeitbeschäftigung hat das Bundeskabinett nun doch den Weg für die sogenannte Brückenteilzeit frei gemacht. Wegen Widerstands in der Union lag der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zuvor knapp zwei Monate auf Eis. Die neue Brückenteilzeit baue Brücken von Teilzeit in Vollzeit und umgekehrt, erklärte Heil. Eine Million Beschäftigte wollten heute ihre Arbeit reduzieren, weitere 1,8 Millionen Teilzeitbeschäftigte ihre Arbeit aufstocken. Die vereinbarte Arbeitszeit soll für ein bis fünf Jahre verringert werden können.

Das neue Rückkehrrecht aus Teilzeit soll allerdings erst in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten. Arbeitgeber mit 46 bis 200 Beschäftigten müssen nur einem von 15 Arbeitnehmern den Anspruch auf Brückenteilzeit gewähren. Diese Einschränkungen stoßen insbesondere bei der Linksfraktion auf Kritik. Heil begründet diese Ausnahmen jedoch mit dem Argument, das geplante Gesetz überfordere auch kleine und mittelständische Unternehmen nicht.

Bei Beschäftigten, die schon in Teilzeit sind und mehr arbeiten wollen, sollen die Unternehmen künftig beweisen müssen, warum die Bedingungen für eine Vollzeitstelle nicht gegeben sein sollen. Um diese »Beweislastumkehr« gab es zuletzt noch Streit. Nach einem Bericht des Redaktionsnetzwerks Deutschland wurde an dieser Stelle nun ein Passus ergänzt: »Ein freier zu besetzender Arbeitsplatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber die Organisationsentscheidung getroffen hat, diesen zu schaffen oder einen unbesetzten Arbeitsplatz neu zu besetzen«, heißt es in der Kabinettsvorlage.

Das Gesetz soll vom 1. Januar 2019 an gelten. Die SPD wollte das Rückkehrrecht in Vollzeit schon in der letzten Legislaturperiode beschließen, scheiterte aber am Widerstand der Union. Vor allem Wirtschaftsverbände sind gegen das Rückkehrrecht. Der DGB begrüßte den Regierungsentwurf - er enthalte spürbare Fortschritte, bleibe aber zugleich hinter den gewerkschaftlichen Vorstellungen zurück. »Damit Arbeitszeiten zum Leben passen, fordern wir einen besseren gesetzlichen Rahmen: ein Recht auf befristete Teilzeit für alle, Verbesserung der Aufstockungsmöglichkeiten für Teilzeitbeschäftigte und ein Recht auf Mitbestimmung bei der Lage der Arbeitszeit«, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. nd/dpa

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