Meilenstein oder Mogelpackung

Bundestag beschließt Musterfeststellungsklage / Opposition und Verbände kritisieren Mängel im Gesetz

  • Grit Gernhardt
  • Lesedauer: 4 Min.

Ist es ein großer Wurf für die Verbraucher oder stärkt die Musterfeststellungsklage die Konzerne? Selten waren die Reaktionen so kontrovers wie am Donnerstag, nachdem die Koalition das Gesetz im Bundestag gegen die Stimmen der Opposition beschlossen hatte. Eilig hatten es SPD und Union plötzlich damit, nachdem die Vorgängerregierungen die von Verbraucherverbänden geforderte Stärkung der Verbraucherrechte jahrelang vor sich hergeschoben hatten.

Doch der VW-Skandal mit hunderttausenden betroffenen Kunden hat Spuren hinterlassen. Mit der Musterklage sollen Betroffene - vertreten durch Verbände - bereits ab 1. November gemeinsam gegen Unternehmen vorgehen können. Das Datum wurde gewählt, damit mögliche Ansprüche geschädigter VW-Kunden Ende 2018 nicht verjähren. Nun werde beim Bundesamt für Justiz ein Klageregister eingerichtet, kündigte Justizministerin Katarina Barley (SPD) an. Dort können Verbraucher kostenlos und ohne Anwalt Ansprüche gegen Firmen anmelden - sei es bei zu hohen Energiepreisen oder ungültigen Versicherungsverträgen. Barley sagte, das Gesetz trage zur »Demokratisierung unseres Rechtssystems« bei.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßte das Gesetz. Zehn Jahre lang hätten die Verbraucherzentralen dafür gekämpft, sagte der Chef des vzbv, Klaus Müller. Mit der Musterklage werde »ein klaffendes Loch im kollektiven Rechtsschutz in Deutschland« geschlossen.

Das sehen bei weitem nicht alle so: Die Opposition kritisierte die zu schnelle Verabschiedung - erst vergangene Woche hatte die erste Lesung im Parlament stattgefunden. Herausgekommen sei eine Mogelpackung mit vielen Mängeln. Manuela Rottmann, die für die Grünen im Rechtsausschuss sitzt, sagte dem Online-Rechtsmagazin »LTO«, die Musterfeststellungsklage sei ein »zahnloser Papiertiger«. Amira Mohamed Ali (LINKE) monierte in ihrer Rede: »Das ist kein effektiver Rechtsschutz.«

Die Kritik bezieht sich hauptsächlich auf den komplizierten Weg, den Verbraucher gehen müssen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Denn anders als der Name vermuten lässt, ist die Musterfeststellungsklage keine wirkliche Klage, sondern ein vorgeschaltetes Verfahren, mit dem Verbraucherverbände feststellen lassen können, ob eine Klage mehrerer Verbraucher in derselben Angelegenheit zulässig ist. Ist das der Fall, können sich die Kläger auf dieses Urteil berufen, müssen dann aber individuell ihre Ansprüche vor Gericht durchsetzen. Das kann teuer werden und lange dauern - Ausgang ungewiss.

Dabei würden die Verbraucher alleingelassen, hatte vor Kurzem Versicherungsombudsmann Günter Hirsch kritisiert. Die Hoffnung, dass die Firmen eine einvernehmliche Lösung mit den Kunden finden wollen oder sich auf eine außergerichtliche Schlichtung einlassen, hält er für unrealistisch. Die Schwachstelle wäre aber leicht zu beseitigen gewesen, wenn man die Unternehmen verpflichtet hätte, »sich an Schlichtungen zu beteiligen, sobald ihre Grundsatzhaftung festgestellt ist«. Darauf aber hat die Koalition verzichtet.

Auch hat sie es offenbar versäumt, notwendige Grundlagen zu klären. Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, die das Gesetz als verbraucherfeindlich ablehnt, sagte, die Regelung sei ein Geschenk für die Konzerne. »Schlagkräftige und fachlich kompetente Umwelt- und Verbraucherschutzverbände wie die Deutsche Umwelthilfe werden bewusst von der Klageberechtigung ausgeschlossen«, kritisierte er. Bisher sind nur bestimmte Verbraucherverbände wie der vzbv berechtigt, die Klagewünsche zu sammeln.

Laut dem Umweltverband wurden die Vorbehalte der Opposition sowie mehrerer Sachverständiger bei einer Anhörung vergangene Woche ignoriert, um ein Gesetz im Schnellverfahren durchzubringen, das bereits seit 2013 hätte beschlossen sein können. Damals hatte die EU-Kommission den Mitgliedsländern empfohlen, Möglichkeiten des kollektiven Rechtsschutzes einzuführen.

Die ehemalige Bundesverbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne) wies zudem darauf hin, dass nicht einmal die klagebefugten Verbände Geld für die Musterklagen hätten - dies müsse der Bundestag erst noch bewilligen. Auch der vzbv kritisierte, es fehlten Regelungen dazu, wie ein Verband im Klagefall Haftungsrisiken absichern könne.

Auch Anwälte sind nicht unbedingt begeistert, wenngleich aus anderem Grund: Der Deutsche Anwaltverein will, dass die Musterklage nicht nur Verbrauchern, sondern auch juristischen Personen offensteht. Von Massenschadensereignissen könnten auch Firmen betroffen sein.

Befürchtungen der Konzerne, ihnen drohe nun eine Klagewelle, wie es in den USA üblich ist, sind dagegen unberechtigt: Hierzulande müssen Verbraucher aktiv ihre Ansprüche anmelden, in den USA dagegen beziehen die an den Sammelklagen gut verdienenden Anwälte einfach alle Betroffenen ein, wenn sie nicht widersprechen. Zudem können deutsche Gerichte Schadenersatz nur in Höhe des tatsächlichen Schadens zusprechen, in den USA dagegen können zusätzlich hohe Strafzahlungen verhängt werden.

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